Hospitanz im GdW-Europabüro — Mein Wochenbericht
Dreiviertel meiner Zeit in Brüssel ist schon vergangen. Auch in meiner dritten Arbeitswoche stand im GdW-Europabüro Einiges an. Ich möchte Ihnen einen kleinen Einblick über die wichtigsten Themen aus der Wohnungswirtschaft hier vor Ort geben.
Der geplante Klimasozialfonds der Europäischen Union – was bedeutet das für die Wohnungswirtschaft?
In der Woche vom 06.-12.06. beschäftigte ich mich eingehend mit dem geplanten Klimasozialfonds der Europäischen Union. Die Einrichtung des Fonds ist Teil des Fitfor-55-Paketes der Kommission und damit des Europäischen Green Deals. Das Fitfor-55 Paket hat zum Ziel, klimaschädliche Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 55 Prozent zu senken und bis 2050 klimaneutral zu werden.
Finanziert werden soll der Klimafonds aus den Einnahmen einer Ausweitung des europaweiten Emissionshandelssystems auf Brenn-/Kraftstoffe im Gebäude- und Verkehrsbereich. In Deutschland existiert diese Erweiterung des Emissionshandels in Form des nEHS (nationales Emissionshandelssystem) auf bereits seit 2021 – man ist also der europäischen Entwicklung etwas voraus. Der Klimasozialfonds soll über Mittel in Höhe von 72,2 Milliarden Euro verfügen, hiervon soll Deutschland maximal 5,9 Milliarden Euro erhalten. Bezahlt werden sollen einerseits Direktzahlungen an Haushalte, die durch die Ausweitung des Emissionshandels besonders in ihrer wirtschaftlichen Situation betroffen sind, andererseits Investitionen in regenerative Energie, Energieeinsparungen etc.
Es zeichnet sich aus den mehrfachen Ausrichtungen des Fonds ab: Ein großer Wurf für die Wohnungswirtschaft ist es nicht – und auch eine Versöhnung von „Klima- und Sozialpolitik“ wird so nicht gelingen.
Solardachpflicht für Neubauten – dort wo es wirtschaftlich sinnvoll ist
Am 8.6. war die oberste Baubehörde des Landes Niedersachsen zu Besuch im Europabüro. Wir sprachen auch über die Solardachpflicht für Neubauten, die im Rahmen des RePowerEU-Paketes ab 2029 bei Neubauten europaweit gelten könnte. Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein haben diese Verpflichtung bereits mit Gültigkeit ab 2025 im Länderrecht beschlossen. Vorgesehen ist dort, dass Bauherren ihre Wohnungen „dort wo geeignet“ mit PV ausstatten – eine Überprüfung oder Sanktionierung durch die Baubehörden ist nicht vorgesehen. Für eine ähnliche Flexibilität setzt sich der GdW auch auf europäischer Ebene ein. PV sollte nur dort eingesetzt werden, wo es wirtschaftlich sinnvoll ist – alles andere führt zu Mehrkosten der Unternehmen und damit auch bei den Mietern.
Planungsunsicherheit bei Energieträgern – wo soll man investieren?
Auch für kommunale Unternehmen ist die aktuelle Planungsunsicherheit ein gewaltiges Problem – in welche Energieträger, etwa Energieversorger, soll aktuell investiert werden? Auch Zielkonflikte liegen vor: Zwar soll der CO2-Ausstoß gesenkt werden, RePowerEU und Ukrainekonflikt bedeutet aber: Alle verfügbaren Energieträger nutzen. Genau wie Wohnungsunternehmen machen sich kommunale Energieversorger Gedanken, was im kommenden Frühjahr im Zuge der Abrechnung über Kostensteigerungen bei Energie und Wärme passieren wird.
Über diese Problematik tauschte ich mich mit dem VKU (Verband kommunaler Unternehmen) in Brüssel aus. Der Verband vertritt u.a. Stadtwerke. Der VKU arbeitet besonders bei Energiethemen eng mit dem GdW zusammen. Der GdW hat errechnet, dass Haushalte von Nachzahlungen von über 2.000 Euro im Zuge der Preissteigerungen betroffen sein könnten. In den Kundencentern der Stadtwerke bereitet man sich bereits vor.