IDW-Hinweis/Erg.bericht rückgedeckte Zusagen am 20.10.2022

IDW-Hinweis/Erg.bericht rückgedeckte Zusagen am 20.10.2022

Rückdeckungsversicherungen (RDV) stellen eine in der Praxis weit verbreitete Form der Finanzierung von unmittelbaren Pensionsverpflichtungen dar. Bislang werden die Passiva (Pensionsverpflichtung) und die Aktiva (RDV) in der Handelsbilanz jedoch i.d.R. unabhängig voneinander bewertet und bilanziert, selbst wenn Kongruenzen zwischen den Leistungen der RDV und den Zahlungen der Pensionszusage bestehen.

Der neue IDW-Rechnungslegungshinweis IDW RH FAB 1.021 – „Handelsrechtliche Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen“ – ändert die bisherige Praxis der handelsrechtlichen Bewertung von Pensionsverpflichtungen und zugehörigen RDV in vielen Fallkonstellationen in erheblichem Maße.     

Die Websession geht detailliert auf den Inhalt und Anwendungsbereich des neuen IDW-Rechnungslegungshinweises ein und stellt ferner den DAV/IVS-Ergebnisbericht des Fachausschusses Altersversorgung zur aktuariellen Umsetzung des IDW RH FAB 1.021 vor.  

Im Anschluss daran werden Anwendungsfragen in Bezug auf Bilanz- und Aufwandsgrößen beleuchtet, die weder im IDW- Rechnungslegungshinweis noch im DAV/IVS-Ergebnisbericht thematisiert wurden.  Abschließend besteht die Möglichkeit zur Diskussion von weiteren Praxisfragen.

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