Was ist das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)?

Was ist das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, die erstmals EU-weit einen standardisierten Schutz für Hinweisgeber festlegen will. Das Gesetz regelt den Schutz natürlicher Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die internen oder externen Meldestellen weitergeben (hinweisgebende Personen). Das Hinweisgeberschutzgesetz verbietet jegliche Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Whistleblowern.

Die Mitgliedstaaten der EU hatten Zeit bis zum 17. Dezember 2021, um die Direktive in nationale Gesetze zu überführen. Bisher sind Hinweisgebende nur unzureichend vor Repressalien oder negativen Konsequenzen geschützt. In Deutschland gab es 2019 mit dem „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ (GeschGehG) einen ersten Vorstoß in Richtung Hinweisgeberschutz.

Wie ist der aktuelle Stand zum Hinweisgeberschutzgesetz?

April 2022: Justizminister Marco Buschmann hat einen neuen Gesetzesentwurf von seinem Ministerium ausarbeiten lassen und diesen am 5. April an die anderen Ressorts zur Prüfung gesendet. Der 2. Entwurf ist inhaltlich sehr nah am 1. Entwurf der ehemaligen Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). 

Bis zum 11. Mai 2022 haben Länder und Verbände jetzt die Möglichkeit, sich zu dem neuen Referentenentwurf zu äußern.

Laut dem Handelsblatt wird erwartet, dass der Gesetzentwurf nach Möglichkeit im Juni 2022 vom Kabinett beschlossen wird und im Herbst in Kraft tritt.

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