Was ist rechtlich eigentlich erlaubt bei Newsletterzusendung oder Telefonkontakt?
Immer wieder wird diese Frage an mich herangetragen. Daher möchte ich - in Kurzform - einen Überblick dazu geben:Grundsätzlich ist das Zusenden von E-Mails (Newsletter), ebenso wie telefonische Werbung, an KEINE Empfängergruppe erlaubt. Es ist IMMER die Zustimmung des Empfängers erforderlich.
Im B2B-Bereich ist es aber dahingehend etwas erleichtert, dass ich an BESTEHENDE (!) Kunden Mail- bzw. Telefonkontakt aufnehmen darf. Aber auch nur dann, wenn sich mein Newsletter auf dasselbe Produkt wie die bestehende Geschäftsbeziehung bezieht. Ansonsten muss ebenfalls Zustimmung eingeholt werden.
Im B2C-Bereich muss ich generell die Zustimmung einholen. Ich darf lediglich dann Kontakt (Tel/Mail) mit einem Kd aufnehmen, wenn es um einen bestehenden Auftrag geht (ansich logisch).
Nun könnte es eben sein, dass ich eine Newsletterbestellung von einem Kd erhalte, in der eine bestimmte Mailadresse angegeben ist. Um nun sicherzustellen, dass die NL-Bestellung auch tatsächlich von diesem Kd stammt, und nicht von einem Dritten, der sich einen Scherz erlauben will, ist das Double-Opt-In-Verfahren ratsam: Erst wenn der Kd die Mailzustellung rückbestätigt hat, nehme ich die Adresse in den Verteiler auf.
Ganz anders verhält es sich dagegen bei Briefmailings: Auf Grund des sog. "Listenprivillegs" darf ich Briefmailings grundsätzlich an JEDEN zusenden - auch ohne dessen Einverständnis!
Erst wenn ein Empfänger ausdrücklich widerspricht, muss ich die Zusendung an ihn einstellen.
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stefan.bee@bmsmarketing.eu / www.bmsmarketing.eu