Was ist, wenn Selbständige in Quarantäne kommen?
Wer zahlt dann das Einkommen? Vielleicht der Staat!
Das Corona Virus ist das bestimmende Thema in diesen Tagen.
Wenn Angestellte wegen Corona-Verdachts in Quarantäne kommen, zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter.
Doch was ist mit Selbstständigen?
Der Auftraggeber muss nicht weiterzahlen, da ja auch keine Leistung erbracht wird.
Aber, was viele Selbständige und Freelancer nicht wissen:
Dafür springt der Staat ein.
Sinkt das Einkommen durch Quarantäne, bekommen Selbstständige eine Entschädigung.
So sieht es das Infektionsschutzgesetz (IfSG) vor.
§ 31 Berufliches Tätigkeitsverbot
Die zuständige Behörde kann Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern die Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten ganz oder teilweise untersagen. Satz 1 gilt auch für sonstige Personen, die Krankheitserreger so in oder an sich tragen, dass im Einzelfall die Gefahr einer Weiterverbreitung besteht.
Das Besondere daran: Wenn Sie dann tatsächlich am Coronavirus erkranken, haben Sie nach dem IfSG auch noch Anspruch auf Krankengeld (weil Sie ja weiter unter Quarantäne bleiben müssen.) Viele Gesundheitsämter sehen das anders, so dass Sie Ihren Anspruch möglicherweise anwaltlich durchsetzen müssen.
Die Höhe der Entschädigung wird nach den durchschnittlichen Einnahmen des letzten Jahres berechnet.
Nach sechs Wochen sinkt sie auf die Höhe des gesetzlichen Krankengeldes. Die Voraussetzung für die Entschädigung ist, dass das Gesundheitsamt hat die Isolation angeordnet. Einfach zu Hause bleiben, weil Sie ein ungutes Gefühl haben geht also nicht. Wer die Möglichkeit hat von zu Hause aus dem Home-Office zu arbeiten, muss dies auch tun.
Selbstständige, die privat krankenversichert sind, haben meistens ein Krankentagegeld mitversichert.
In den meisten Fällen ist in diesem Baustein aber eine Karenzzeit von vier oder sechs Wochen und länger vereinbart. Wenn Sie als Selbstständiger aufgrund des Coronavirus oder einer Quarantäne Krankengeld vom Staat kriegen, dann geht Ihr Anspruch auf Krankentagegeld automatisch auf den Staat über.
Sollten Sie Sie freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein, so bekommen Sie Krankengeld nach frühestens 15 Tagen.
Bei allem was wir heute wissen, ist eine Corona-Erkrankung, wenn sie normal verläuft nach zwei Wochen durchgestanden.
Ich wünsche Ihnen von Herzen, dass Sie alles diese Überlegungen nicht brauchen und in den nächsten Wochen und Monaten kerngesund bleiben.
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4 JahreGut, aber viele Selbstständige sind ja nicht in Quarantäne, sondern der Auftraggeber springt ab. Oder das Bundesland/die Behörden verbieten die Durchführung von Veranstaltungen. Dann haben sie auch kein Einkommen