Jedes Kabel zählt
Bundesregierung will Sammlung von Elektroaltgeräten verbessern
Das Bundeskabinett hat am 9. Oktober den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) beschlossen. Ziel des Entwurfs ist es, die Sammlung von Elektroaltgeräten zu verbessern und gleichzeitig die Gefahr zu verringern, dass darin enthaltene Lithiumbatterien in Brand geraten.
Letzteres soll durch eine Konkretisierung der Vorgaben für die Einsortierung von Elektroaltgeräten erreicht werden. Derzeit werden rund 80% der getrennt gesammelten Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten bei den kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben. Mit den Änderungen sollen die Entnahme von Lithium-Batterien erleichtert, Beschädigungen verhindert und die Erfassungsqualität insgesamt erhöht werden. Zudem sollen die rücknahmepflichtigen Vertreiber die privaten Haushalte über die Brandgefahr informieren.
Um die Sammlung von Elektroaltgeräten zu verbessern, will die Bundesregierung die Verbraucherinformation stärken und bundesweit vereinheitlichen. So soll direkt am Verkaufsort über die Pflicht zur getrennten Sammlung informiert werden. Zudem sollen Sammel- und Rücknahmestellen künftig mit einem einheitlichen Logo gekennzeichnet werden.
Der Gesetzentwurf konkretisiert zudem den für die Rücknahmepflicht von Online-Händlern maßgeblichen Begriff der „Lager- und Versandfläche“. Darunter fallen demnach „alle im In- oder Ausland gelegenen Flächen, die genutzt werden, um beim Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln den Verkaufsprozess durch Lagerung, Kommissionierung oder Verpacken der Elektro- und Elektronikgeräte für den Endnutzer zu ermöglichen oder zu unterstützen“. Diese Konkretisierung könnte dazu führen, dass künftig mehr Online-Händler zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet werden.
Die Änderungen sollen am 1. Januar 2026 in Kraft treten, müssen aber noch vom Bundestag verabschiedet werden.
Auf die lange Bank geschoben?
Bundestag debattiert Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie
Der Bundestag hat am 27. September über die von der Bundesregierung geplante Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie debattiert. Anlass war ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion, in dem diese der Regierung Untätigkeit angesichts der zahlreichen Verschiebungen der Strategie vorwirft und ihrerseits Alternativvorschläge zur Verbesserung der Kreislaufwirtschaft skizziert.
Konkret fordert die CDU/CSU-Fraktion die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie auf Wettbewerb, Kosten- und Ressourceneffizienz, Technologie- und Materialoffenheit sowie zielgerichtete Innovationen auszurichten und mit einem verbindlichen Umsetzungsplan zu unterlegen, um den Unternehmen der Kreislaufwirtschaft langfristige Planungssicherheit zu geben. Darüber hinaus fordert die Fraktion eine umgehende Reform der ökologischen Lizenzentgelte in § 21 Verpackungsgesetz sowie die Unterstützung des chemischen Recyclings als Ergänzung zum mechanischen Recycling.
Die Vertreter der Regierungsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP verteidigten in der Debatte ihre Pläne und bekräftigten ihren Willen, die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie zügig zu verabschieden. Zudem kritisierten sie der Vorschläge der CDU/CSU als zu unkonkret.
Derzeit liegt lediglich ein Entwurf der Strategie des Bundesumweltministeriums vom Juni 2024 vor. Bereits im April 2023 war ein umfangreicher Dialogprozess mit zahlreichen Stakeholdern gestartet worden.
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