JETZT UMDENKEN
Welche Angebote befördern die Integration neuer Technologien einer personalisierten und wirkungsorientierten Sozialwirtschaft?
Das Bundesteilhabegesetz, wie es weitergeht und wird dies reichen?
Fachbeitrag von Samuel Breisacher (CJD) und Dr. Martin Weiß (AKQUINET) im sgp REPORT 9|2018.
Die volle Teilhabe an der Gesellschaft und der Schutz von Menschen mit Behinderungen vor struktureller Benachteiligung sind die beiden stärksten Zielsetzungen der UN-Behindertenrechtskonvention. Neben dem Behindertengleichstellungsgesetz und dem nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention trat das Bundesteilhabegesetz (BTHG) im Juli 2017 als dritte Maßnahme für die Verrechtlichung des Inklusionsanspruchs in Kraft. Im Zentrum der Novellierung stand 2017 die Eingliederungshilfe. Sie soll Menschen mit Behinderungen zu einem weitgehend selbstbestimmten Leben befähigen und unabhängig von Pflegeleistungen machen.
Welchen Beitrag die Pflegewirtschaft dazu selbst leisten kann, lesen Sie im Beitrag " Jetzt umdenken!" von Samuel Breisacher vom CJD und Martin Weiß von AKQUINET in der aktuellen Ausgabe vom sgp REPORT.
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