Kabinett verabschiedet 5. Bundesfernstraßenmautgesetz
Das Bundeskabinett hat den von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer vorgelegten Entwurf des 5. Bundesfernstraßenmautgesetzes verabschiedet. Nach Vorlage eines neuen Wegekostengutachtens 2018-2022 sollen die Lkw-Mautsätze zum 1. Januar 2019 angepasst werden.
…Nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz soll es einen einheitlichen Mautsatz für Autobahnen und Bundestraßen geben. Das war eine wichtige Forderung des Gewerbes. Dabei soll die künftige Differenzierung der Mautsätze am zulässigen Gesamtgewicht und – über 18 Tonnen – auch an Achsklassen ausgerichtet werden. Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau sind nicht zu erwarten.
Andreas Scheuer hierzu: „Wir passen die Mautsätze an und sorgen damit für mehr Gerechtigkeit bei den Tarifen, indem wir schwerere Fahrzeuge, die unsere Straßen stärker beanspruchen, auch stärker zur Kasse bitten. Außerdem schaffen wir Anreize für die Nutzung umweltfreundlicher, leiser Lkw. Wir befreien Elektro-Lkw von der Lkw-Maut und rechnen bei den Mautsätzen erstmals die Lärmkosten mit ein.“
Das Bundesverkehrsministerium hat ein neues Wegekostengutachten zur Berechnung der Lkw-Maut erstellen lassen. Danach werden jährlich durchschnittlich 2,5 Milliarden Euro mehr Mauteinnahmen erwartet als bisher. Diese Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus der Ausweitung der Maut auf das gesamte Bundesfernstraßennetz ab dem 1. Juli 2018. Dann werden alle rund 52.000 Kilometer Bundesfernstraßen für Lkw ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht mautpflichtig sein. Die technischen Vorbereitungen laufen nach Plan.
Bisher erhebt der Bund die Lkw-Maut auf rund 12.800 Kilometer Bundesautobahnen sowie auf rund 2.300 Kilometer autobahnähnlichen Bundesstraßen. 2017 betrugen die Einnahmen 4,7 Milliarden Euro, die abzüglich der Kosten und der Mittel für die Mautharmonisierung zweckgebunden für die Bundesfernstraßen verwendet werden.
Quelle: BMVI