Kein Joint am Arbeitsplatz

Kein Joint am Arbeitsplatz

Seit dem 1. April ist der Besitz von Cannabis in bestimmten Mengen für Erwachsene erlaubt. Der Konsum am Arbeitsplatz bleibt jedoch weiterhin untersagt.

Im Gesetz zur Legalisierung von Cannabis ist zwar kein explizites Verbot des Konsums am Arbeitsplatz enthalten. Dies bedeutet aber nicht, dass es explizit gestattet bzw erlaubt ist. Wie auch beim Konsum von Alkohol schulden Arbeitnehmende eine ungestörte Arbeitsleistung, die jedoch nach dem Konsum von Cannabis, vergleichbar zu Alkohol, nicht mehr gewährleistet ist.

Wer am Arbeitsplatz Cannabis konsumiert, gefährdet zudem seinen Versicherungsschutz.

Auch für den Arbeitsweg gibt es besondere Regeln. Da die Freizeit grundsätzlich in der Verantwortung des Arbeitnehmers liegt, könnte dieser nach Verlassen des Firmengeländes einen Joint rauchen, solange er am nächsten Tag arbeitsfähig ist. Schwieriger wird es, wenn der Konsum direkt vor oder während des Arbeitswegs stattfindet, da die Wirkungen möglicherweise noch während der Arbeitszeit spürbar sind.

Wer diese Regelungen missachtet, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen, die bis zur Kündigung reichen können.

Klare Regelungen sind daher in den Unternehmen erforderlich. Arbeitgeber müssen im Interesse der Sicherheit eingreifen, beispielsweise wenn Mitarbeitende unter Drogeneinfluss Maschinen bedienen und dadurch Kolleginnen und Kollegen gefährden. Die Gefahr besteht natürlich auch in anderweitiger Tätigkeit, wie der Eintragung von Fristen oder aber der Überweisung von Geld.

Cannabis ist wie Alkohol ein Rauschmittel. Beides hat am Arbeitsplatz nichts zu suchen!


Veranstaltungstipps (31.10. – 13.11.):

05.11. um 18:00 Uhr - Exklusives Netzwerktreffen für Mitglieder in Berlin

11.11. um 17:30 Uhr in Frankfurt am Main/ online - Einstieg in BahnGPT und Generative KI

12.11. um 18:00 Uhr in Hamburg - Mitgliederversammlung und Keynote

13.11. um 18:00 Uhr in Leipzig - Mitgliederversammlung & Impuls

13.11. um 17:00 Uhr online - FOKUS FÜHRUNG: Co-Leadership

Vanessa Jerzykowski- Schulz

Psychologische Beraterin & Personal Coach;| Beratung & Coaching Schwerpunkt LGBTQ, Stressmanagement

2 Monate

Alles hat seine Grenzen. Es wird bestimmt argumentiert ja es darf ja auch in den Pausen geraucht werden. Ja das ist richtig, jedoch ist ein Joint nochmal eine ganz andere Kategorie. Alkohol am Arbeitsplatz ist genauso verboten. Auch wenn er zu den legalen Drogen gehört. Ich finde es richtig denn beide versetzen die Personen die konsumieren in einen Rauschzustand. Somit ist die Konzentration beeinträchtigt, als auch die Handlungsfähigkeit. Zudem kommen das das Führen eines Fahrzeugs nicht mehr möglich ist als auch das Bedienen von Maschinen. Da ich im sozialen Bereich tätig bin und Menschen in Ausbildung und Arbeit bringe, habe ich jeden Tag mit diesem Thema zu tun. Es ist richtig das ein Verbot für diese Rauschmittel weiter gilt ind dementsprechend geahndet wird.

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