Keine Fortsetzung einer GmbH nach Auflösung durch rechtskräftige Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse
© Jan Sauer

Keine Fortsetzung einer GmbH nach Auflösung durch rechtskräftige Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse

Keine Fortsetzung einer GmbH nach Auflösung durch rechtskräftige Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse

In Kruppa, jurisPR-HaGesR 7/2022 Anm. 2 findet Ihr meine Anmerkung dazu und zum BGH-Beschluss vom 25. Januar 2022 – II ZB 8/21 –, juris.

Eine wichtige Entscheidung. Der BGH präsentiert eine klare Lösung, die dem Wortlaut und der Systematik des Gesetzes folgt. Die Lösung schützt die Gläubigerinteressen und entspricht dem Gesetzeswillen, mangels Masse aufgelösten GmbHs so schnell wie möglich die Teilnahme am Rechtsverkehr zu erschweren.

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Dr. Jan J. Kruppa

legal strategist | negotiator | business lawyer | co-founder | Wirtschaftsrecht | Blockchain | Web3 | Compliance | Beratung

2 Jahre

juris GmbH: mit vielen weiteren monatlichen Anmerkungen! 👍

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