KFZ Versicherung - Sicher unterwegs

KFZ Versicherung - Sicher unterwegs


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Wer mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt, muss sich in jedem Fall versichern. Hierbei wird zwischen drei verschiedenen Arten des Versicherungsschutzes unterschieden. Zum Einen die Kfz-Haftpflichtversicherung, diese ist gesetzlich vorgeschrieben. Zum Anderen gibt es freiwillige Versicherungen, wie die Teil- und Vollkaskoversicherungen. Optional gibt es weitere Fahrzeugversicherungen, die einen zusätzlichen Schutz für den Versicherten bieten. 

Kfz-Haftpflichtversicherung: Schutz vor den Ansprüchen Dritter Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie entschädigt die Unfallopfer einschließlich der Mitfahrer des Unfallfahrers – bis zur vereinbarten Mindestversicherungssumme. Sie kommt unter anderem auf für: 

• Schäden am Fahrzeug, z.B.: – Abschleppkosten – Gutachterkosten – Reparaturkosten – Nutzungsausfall – Mietwagenkosten – Wertminderung – Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden – An- und Abmeldekosten – Anwaltskosten • Weitere Sachschäden, z.B.: – Schäden an Gebäuden – Verkehrseinrichtungen • Personenschäden, z.B.: – Heilungskosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt – Ersatz für Verdienstausfall – Schmerzensgeld bei schweren Beeinträchtigungen – lebenslange Rente – im Todesfall z.B. Begräbniskosten oder Unterhalt für Hinterbliebene des Opfers

Unberechtigte Ansprüche abwehren

Die Kfz-Versicherung prüft die Ansprüche des Unfallopfers. Sind diese unberechtigt oder überzogen, wehrt sie sie ab – auch mit juristischen Mitteln. Den vollen Schadenersatz erhalten nur Unfallbeteiligte, die keine Schuld am Unfall tragen. Im Falle einer nachgewiesenen Teilschuld bekommt der Unfallgegner nur eine entsprechend anteilige Entschädigung. Übrigens: Nicht nur der Geschädigte selbst hat Ansprüche an die Kfz-Haftpflichtversicherung. Krankenkasse, gesetzliche Unfall- und Rentenversicherung und der Arbeitgeber holen sich ihre Aufwendungen von der Haftpflichtversicherung zurück.

Gesetzliche Mindestversicherungssummen: Die Mindestversicherungssumme legt fest, bis zu welcher Summe der Versicherer die Kosten für einen Schaden übernehmen muss. • 7,5 Millionen Euro für Personenschäden • bis zu 1.120.000 Euro für Sachschäden • 50.000 Euro für reine Vermögensschäden In der Regel bieten die Versicherer aber deutlich höhere Versicherungssummen (Deckungssummen) an, beispielsweise bis zu 100 Millionen Euro.

Kaskoversicherungen: Schutz für das eigene Fahrzeug Zu den Kaskoversicherungen zählen die Teil- und die Vollkaskoversicherung. Mit einer Kaskoversicherung kann man sein eigenes Fahrzeug vor den finanziellen Folgen eines Schadens versichern. Pflicht ist sie nicht, dennoch besitzen mehr als 80% aller Autofahrer eine Kaskoversicherung.

Die Teilkasko

Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug. Dabei ist genau festgelegt, welche Schäden versichert sind. In der Regel sind das Schäden durch • Kollisionen mit Haarwild • Glasbruch • Fahrzeugdiebstahl/Einbruchsversuch • Diebstahl/Beschädigung von Zubehör • Hagel/Sturm • Überschwemmung • Brand

Die Vollkasko

Die Vollkaskoversicherung ersetzt – zusätzlich zu den Leistungen der Teilkaskoversicherung – alle weiteren Schäden am eigenen Auto, zum Beispiel die Schäden nach einem selbst verursachten Unfall. Sie übernimmt auch die Kosten für Vandalismusschäden wie z.B. zerkratzten Lack oder eine zerbeulte Tür.



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