Kommentar: Pandemie-Belastungen für Hoteliers und Gastronomen sind nicht gerecht
Seit Beginn der Pandemie leiden Hoteliers und Gastronomen unter umfangreichen Betriebseinschränkungen. Vor allem die Verbote von Beherbergungen und Inner-Haus-Verzehr vom Anfang des Jahres haben bei Unternehmern für erhebliche Umsatzeinbußen gesorgt. Wenn sich die Betriebe Hygienekonzepte überlegten, bekamen sie aber eine Erlaubnis zur eingeschränkten Wiederaufnahme. Daraufhin investierten die Unternehmer der betroffenen Wirtschaftszweige im großen Stil und vertrauten darauf, den Betrieb zumindest eingeschränkt weiterführen zu dürfen. Doch seit November gilt erneut: #Lockdown!
Erneuter Lockdown: Ein Schlag ins Gesicht
Wieder dürfen Restaurants nur noch außer Haus verkaufen und Gäste dürfen das Essen nicht im Umkreis von 50 Metern um den Betrieb verzehren. Außerdem dürfen Hoteliers keine Gäste zu touristischen Zwecken beherbergen. Ein Schlag ins Gesicht für die betroffenen Unternehmen! Sie müssen nun nach enormen Investitionen erneut mit wenig bis keinem Umsatz rechnen müssen – trotz weiter laufender Kosten. Umso ungerechter ist, dass wieder nur die unmittelbar von den Beschränkungen betroffenen Unternehmen derartige Einbußen hinnehmen müssen. Die in der zweiten Reihe stehenden Vermieter bleiben dagegen weiterhin unbelastet.
Lastenverteilung – für Vermieter ein Fremdwort
30.000 € Monatsmiete ohne nennenswerten Umsatz sind für einen Hotelier derzeit kein Einzelfall. Corona-Hilfsprogramme von Bund und Ländern erschöpfen sich daher häufig bereits in der Tilgung der monatlichen Mietlast. Deshalb sichern staatliche Hilfspakete weniger die Existenz von Hotel- und Gastronomiebetrieben, sondern häufig nur die Einnahmen von Immobilienbesitzern.
40 Prozent von rund 400 befragten Hoteliers gaben an, ihr Vermieter würde keinerlei Entgegenkommen bei Mietanpassungen zeigen. Das ergab eine vom Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA erhobene Umfrage. Meist würden sich Vermieter lediglich auf die Stundung der Miete einlassen. Lediglich ein Drittel der Vermieter war nach einer Umfrage des Einzelhandelsverbands HDE bereit, Mietsenkungen einvernehmlich anzuerkennen. Die Belastungen der Pandemie liegen damit meist ausschließlich bei den Hoteliers und Gastronomen. Dabei sieht das deutsche Recht die gerechte Lastenverteilung in Ausnahmesituationen wie einer Pandemie ausdrücklich vor.
Mietsenkungen sind gesetzlich vorgesehen
Bislang hat der § 313 BGB eher ein unbedeutendes Dasein gefristet. Seit Ausbruch der Pandemie aber hat er erhebliche Bedeutung erlangt. In Absatz 1 heißt es dort: »Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert […], so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden«. Der § 313 BGB ist eine Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben. In extremen Ausnahmesituationen sorgt er dafür, dass die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen nicht nur auf dem Rücken weniger ausgetragen werden darf. Eine Pandemie ist zweifelsfrei eine solche Ausnahmesituation und es dürfen nicht nur die Betreiber von Hotel und Gastronomie darunter leiden.
Im Gegenteil: In solchen Fällen sind Lasten gerecht aufzuteilen, also auch Mietsenkungen vorzunehmen. Bedauerlicherweise tun sich Gerichte bis heute schwer mit der Anwendung der gesetzlichen Vorschriften. Grüne und SPD wollen deshalb den § 313 BGB so anpassen, dass er bei gewerblichen Mietern in Krisen eine vertragliche Anpassung ausdrücklich vorsieht.
Mietenmoratorium war zu wenig
Das zwischenzeitlich erlassene „Mietenmoratorium“ der großen Koalition war nur der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein. Es konnte die ungerechte Verteilung der Pandemiefolgen nicht ändern. Lediglich von Anfang April bis Ende Juni waren Mieter vor Kündigung geschützt, wenn sie die Miete nicht entrichten konnten. Aufgestaute Mietschulden müssen jedoch innerhalb von zwei Jahren und im vollen Umfang beglichen werden. Eine faktische Entlastung der Mieter erfolgt somit nicht.
Wie kann ein fairer Ausgleich aussehen?
Ein Blick in andere Ländern zeigt: Es geht auch anders. In der Schweiz sollen Vermieter für den Zeitraum von betriebsbedingten Schließungen bei einer Monatsmiete von bis zu 15.000 Franken rückwirkend auf 60 Prozent der Miete verzichten müssen. In Frankreich sollen Vermieter von einer Steuersenkung von rund 30 Prozent profitieren, wenn sie auf Mietzahlungen verzichten.
Warum ist es dort möglich, einen fairen und pragmatischen Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern in den gebeutelten Branchen zu erreichen? Die große Koalition ist bis heute nicht willens oder in der Lage zu handeln. Dabei gibt es doch genügend gute Ideen – sowohl aus dem Ausland wie auch aus dem Hotel- und Gaststättenverbänden.
Finanzielle Entlastung jetzt!
Hoteliers und Gastronomen sind am allerhärtesten von den Beschränkungen betroffen! Wenn sie nicht zügig finanziell wirklich entlastet werden, wird auch der uneinsichtige Vermieter eher früher als später ohne Mieter dastehen. Das Motto muss lauten: Die Kuh, die ich melken will, sollte ich nicht schlachten!