Kommentierung zu Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung fertiggestellt !

Nachdem der Bundesgesetzgeber fast 3,5 Jahre relativ wenig in Sachen Strafprozessordnung zustande gebracht hatte, erfolgte jetzt in den letzten Wochen der vergangenen Legislaturperiode ein wahrer Gesetzesmarathon. Nachdem bereits mit Mühen zum Jahresende 2015 die Vorratsdatenspeicherung auf den Weg gebracht wurde, welche infolge aktueller Rechtsprechung des OVG Münster aber wieder in Frage gestellt ist, wurde Ende Juni 2017 die seit langem politisch umkämpfte, allerdings von den wesentlichen Kommentatoren bereits nach altem Recht für zulässig gehaltene, Quellen-TKÜ und weiterhin auch die Online-Durchsuchung in der StPO verankert. In diesem Zusammenhang wurde nicht nur § 100b StPO völlig neu zum Eingriff der Online-Durchsuchung gestaltet, auch § 100a StPO wurde umgebaut und dort in Abs. 1 S. 2 u. 3 sowie Abs. 5 u. 6 die Vorschriften zur Quellen-TKÜ aufgenommen. Die ursprünglichen Regelungen zum Kernbereichschutz stehen nun im neugefassten § 100d StPO und die Ausführungsregelungen im ebenfalls neuen § 100e StPO.

Nachdem diese Neuregelungen aber solchermaßen verwickelt waren, brauchte das BGBl. noch einmal fast 7 Wochen, um die Gesetzesänderungen zu veröffentlichen.

Nichts desto weniger habe ich die neuen Vorschriften bis gestern komplett neu kommentiert, so dass die Kommentierung den Nutzern des BeckOK-StPO etwa bis Ende Oktober 2017 online zur Verfügung stehen sollte.

Wer die Ausführungen gerne schriftlich zur Hand haben möchte, muss noch bis Ende November/Anfang Dezember warten, wenn dann die dritte Auflage des "Graf - StPO" im Handel verfügbar sein wird.

3. Oktober 2017 Jürgen Graf

Ernst Führich

Professor Business Law, International Private Law, European Law, Travel Law, Author of „Reiserecht“ C.H.Beck München

7 Jahre

Gratulation!

Prof. Wolfgang W. Kraft Ph.D

Founder WCLF - World Council for Law Firms & Justice

7 Jahre

Wird ausdrücklich empfohlen....!!!

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