Regulatorische Anforderungen für Unternehmen
Die Europäische Union hat ein klar gestecktes Ziel: Sie möchte bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent sein. Die aus dem Green Deal resultierende umfangreiche Regulatorik unterliegt einem graduellen Prozess und potenziert sich über den zeitlichen Verlauf hinweg in ihrem Ambitionsgrad.
Der Green Deal versteht den Klimawandel -und die daraus resultierenden bereits sichtbaren herausfordernden Auswirkungen- als Initialgrund die bisherige lineare Wirtschaftsweise umzugestalten. Der „Race-to-Zero“ ist über die verschiedenen Sektoren -Verkehr, Energiesysteme, Gebäude, Landwirtschaft, Biodiversität und Gesundheit- hinweg, maßgeblicher Treiber für den Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft. Hinzukommen Themen, wie Digitalisierung und Digitaler Zwilling, Künstliche Intelligenz und (Industrial) Internet of Things ((I)IoT), welche sowohl Unternehmen als auch die sozio-kulturellen Dynamiken unseres Zusammenlebens fordern, und gleichzeitig als Schlüsseltechniken versprechen, die Polykrisen bewältigen zu können.
Der Gesetzgeber hat ein auf- und ineinander abgestimmtes System entwickelt, welches „im laufenden Betrieb“ vollzogen wird. Auf der Metaebene weiß man -mehr oder weniger- wohin man möchte. Doch kaum ist die Tinte der vielen Gesetze auf europäischer Ebene getrocknet, müssen auf nationaler Ebene die ersten Unternehmen umsetzen, was in nationales Recht umgewandelt wurde. Darüber hinaus entstehen Wechselwirkungen politischer Maßnahmen in anderen Ländern wie z.B. durch den „Inflation Reduction Act“ in den USA. Hier wird eher mit Anreiz, statt mit Verboten gearbeitet.
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Nur 8% der Unternehmen sind direkt von den regulatorischen Vorgaben durch die CSRD und Taxonomie, dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und später der Corporate Due Diligence Directive (CSDDD) oder der Energieeffizienzrichtlinie betroffen. Weitaus größer ist die Zahl der indirekt Betroffenen. Entweder als Zulieferer und Auftragnehmer größerer Kunden innerhalb deren Lieferkette (trickle-down-effect), auf Grund bestimmter ESG-Kriterien von Investoren oder auch von Banken bei der Kreditvergabe oder Auskunftserwartungen durch Zertifizierer, verlangt von kleineren Unternehmen Information bereit zu stellen, die sie im Zweifel bisher nicht erhoben haben. Um der Fülle der Anfragen und dem Informationsbedarf von Großunternehmen und Banken (SFDR) gerecht zu werden, arbeitet die EFRAG an einem Standard für die „freiwillige“ Anwendung durch KMU außerhalb der CSRD (voluntary standard for small and medium-sized entities (VSME)). Durch die zukünftige Anwendung des VSME können KMU´s durch Selbstverpflichtung anschlussfähig gegenüber direkt betroffener Unternehmen und Auftraggebern bleiben.
Der aktuelle Aufwand an Anforderungen ist in der Tat sehr anspruchsvoll, doch gefährdet mangelnde Bereitschaft die Zukunftsfähigkeit und die „licence to operate“ -die Gesellschaftliche Legitimation der Geschäftstätigkeit- von Unternehmen. Die Transformation der Wirtschaft und Gesellschaft ist rein ökonomisch notwendig und langfristig sinnvoll. Denn das Ziel besteht darin eine Immunisierung von Unternehmen gegenüber Schockereignissen zu erreichen, wie Energie- und Rohstoffknappheit, Klimafolgen, Lieferketten-Unterbrechungen oder der Wegfall von Absatzmöglichkeiten. Nachhaltigkeit ist ganzheitliches Risikomanagement und zugleich Innovationstreiber. Denn wenn die Zukunft in nachhaltigen Geschäftsmodellen liegt, bedroht ein Festhalten am alt Bewährten die Existenz. Wir befinden uns aktuell in der größten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Transformation seit der Industriellen Revolution. Sie wird nur funktionieren, wenn wir Alle motivieren zu partizipieren und uns selber entscheiden eine Haltung einzunehmen, die die Chancen in den Vordergrund stellt.
Wir haben die regulatorischen Entwicklungen stets im Blick und unterstützen Sie darin, die für ihr Unternehmen und Ihre Branche relevanten Pflichten zu identifizieren und zu erfüllen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie die Gegenwart von der Zukunft aus denken möchten. 0211-828033-0