Kurzinfo: EU-Kommission veröffentlicht neue Standarddatenschutzklauseln
Die EU-Kommission hat heute zwei neue Sätze von Standarddatenschutzklauseln angenommen und veröffentlicht. Ein Satz kann für den Datenaustausch zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern verwendet werden, der andere ist modular aufgebaut und dient allgemein dem internationalen Austausch von Daten. Bei den veröffentlichten Dokumenten handelt es sich um finale Arbeitsdokumente. Die offizielle Version wird in den kommenden Tagen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden, sodass noch kleinere redaktionelle Anpassungen zu erwarten sind.
Die neuen Dokumente sollen nicht nur innerhalb von 18 Monaten die bisherigen Standardvertragsklauseln, die noch auf Basis der alten Datenschutzrichtlinie entstanden waren, ablösen, sondern auch den Anforderungen der „Schrems II“-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Rechnung tragen. Gleichwohl hat die EU-Kommission bereits festgestellt, dass eine individuelle Prüfung des Datenschutzniveaus erforderlich bleibt und ein neuer Angemessenheitsbeschluss mit den USA nicht ersichtlich ist.
Dieser Artikel ist Teil der aktuellen Ausgabe des Cyber Law Chronicle, meiner wöchentlichen Zusammenfassung der wichtigsten News zu Cybersicherheit, Datenschutz und anderen Rechtsfragen der Digitalisierung.