Leipzig
StaRUG - Gesetzliche Verpflichtung zur Risikofrüherkennung
Was, davon habe ich ja noch nie gehört, werden Sie bei Ihren Gesprächen mit Firmenverantwortlichen sehr oft hören…..
Hier eine erste Info für Sie als Finanzdienstleister:
StaRUG Gesetz zu Anpassungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht als Umsetzung der EU Richtlinie 2019/1023 (Restrukturierungsrichtlinie)
Nach § 1 StaRUG haben Mitglieder des zur Geschäftsführung berufenen Organs einer juristischen Person (Geschäftsleiter) fortlaufend über Entwicklungen des Unternehmens zu wachen, die den Fortbestand der juristischen Person gefährden können. Deren Aufgabe sind:
Dieses gilt aber auch durch die Ausstrahlungswirkung für die Geschäftsleitungsorgane von Unternehmensträgern anderer Rechtsformen.
StaRUG – 76,3% der KMU´s verfügen über kein Risikomanagement
Erfahren Sie….
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