#LfDI BW verhängt erstes #DSGVO #Bußgeld gegen #Polizeibeamten
Ein Meilenstein in der bisher überschaubaren Geschichte der #DSGVO. Die Datenschutzaufsichtsbehörde für Baden-Württemberg, der #Landesbeauftragte für den #Datenschutz und #Informationsfreiheit, hat ein Bußgeld in Höhe von € 1.400 wegen rechtswidriger Verarbeitung dienstlich erlangter personenbezogener Daten zu privaten Zwecken verhängt.
Um an die private Handynummer eine Zufallsbekanntschaft zu kommen, hatte der #Polizeibeamte über seinen dienstlichen Account eine Kfz-Halterabfrage und eine weitere Abfrage vorgenommen. Bei der Höhe des Bußgeldes wurde berücksichtigt, dass es sich um einen Einzelverstoß gehandelt habe und nur eine Person betroffen war.
Grundsätzlich werden gegen #öffentliche #Stellen keine Bußgelder verhängt (§ 43 Abs. 2 BDSG für Bundesbehörden; hier: § 28 LDSG BW). „Auch Mitarbeiter öffentlicher Stellen haben die geltenden Datenschutzregeln zu beachten. Der Landesgesetzgeber hat zwar öffentliche Stellen – anders als Privatunternehmen – bei Datenschutzverstößen von der Sanktionierung ausgenommen. Wenn Mitarbeiter öffentlicher Stellen allerdings dienstlich erlangte Daten zu privaten Zwecken nutzen, dann kann in gravierenden Einzelfällen gegen sie persönlich durchaus ein #Bußgeld verhängt werden.“ (Dr. Brink).
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