Liberalisierung, Obergrenze und Moratorium
Bisher war die Ferienvermietung von Wohnungen verboten. Hier sieht das neue Tourismusgesetz eine entscheidende Liberalisierung vor. Allerdings wird diese Modalität einer Serie von Einschränkungen unterworfen, von denen eine der wichtigsten noch nicht definiert ist: Maximal ein Jahr – bis Ende Juli 2018 – haben die regionalen Behörde (Inselräte, Stadt Palma) Zeit, um festzulegen, in welchen Zonen die Ferienvermietung für welche Arten von Immobilien (Häuser, Wohnungen, Zimmer) erlaubt und in welchen definitiv verboten werden soll. Eine komplette Freigabe würde einer zentralen Zielsetzung des neuen Gesetzes widersprechen, nämlich der Entspannung des Marktes der normalen Wohnvermietung.
In den „Verbotszonen“ kann zwar die bisher bestehende legale Ferienvermietung weiter betrieben werden, jedoch werden sowohl Wohnungen verboten als auch generell keine neuen Lizenzen für Ferienimmobilien erteilt, die ansonsten alle Voraussetzungen erfüllen würden.
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