Marburger Briefe zum Pharmarecht 08/2024
Die August-Ausgabe der Marburger Briefe zum Pharmarecht bietet Ihnen wie immer einen Überblick über besonders relevante Urteile im Medizin- und Pharmarecht. Nach den Kurzmitteilungen über aktuelle Neuigkeiten finden Sie unter anderem ein spannendes Urteil des OLG Köln, in dem das Gericht entschied, dass den Arzt keine Einbestellungspflicht trifft, wenn sein Patient einen wegen eines kontrollbedürftigen Befundes empfohlenen Wiedervorstellungstermin nicht wahrnimmt. Ebenso interessant ist das Urteil des LG München, nach welchem Mängel einer Todesbescheinigung keine Vermutung eines Behandlungsfehlers begründen. Der BGH urteilte zudem, dass die Beweislastumkehr des § 630h Abs. 5 S. 2 BGB bei Verstößen gegen die Pflicht zur therapeutischen Information keine Anwendung findet.
Das LSG Hessen befasste sich mit postbariatrischen Straffungs- und Wiederherstellungsoperationen und lehnte einen diesbezüglichen Anspruch gesetzlich Versicherter auf Übernahme und Erstattung der Kosten ab. Unterdessen verneinte das LSG Niedersachsen-Bremen eine Kostenübernahme für UV-Schutzkleidung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Schließlich finden Sie in dieser Ausgabe noch eine Zusammenfassung des Urteils des BSG zur Sperrwirkung des § 135 Abs. 1 S. 1 BGB bei neuartigen, jedenfalls auch zu kurativen Zwecken bestimmten Hilfsmitteln.
Die Forschungsstelle wünscht Ihnen wieder viel Freude bei der Lektüre!