Marburger Briefe zum Pharmarecht
Auch die erste Ausgabe der Marburger Briefe zum Pharmarecht in diesem Jahr soll Ihnen einen Einblick in spannende Fragestellungen aus dem Bereich des Pharmarechts verschaffen.
Die Themengebiete reichen von der Verfassungswidrigkeit des Tierarztvorbehaltes nach § 50 Abs. 2 TAMG, über die Frage der Irreführung einer gesundheitsbezogenen Werbung im Fall der Verwendung der Möglichkeitsform „kann“ bis hin zu der Kostentragungspflicht der GKV für eine privatärztliche Behandlung, wenn es sich bei dem einzigen Leistungserbringer um einen Vertragsarzt handelt, der aber nicht zur vertragsärztlichen Abrechnung dieser Leistung bereit ist. Zudem finden Sie in der Januar-Ausgabe das Urteil des VG Karlsruhe zur Herstellung eines „vorbeugenden Medikamentes zur SARS-CoV-2-Prophylaxe“ durch einen Arzt, in dessen Rahmen sich das Gericht mit der Frage des fehlenden wissenschaftlichen Nachweises der Einhaltung der anerkannten pharmazeutischen Regeln befasste. Das OLG Köln ging der Frage nach, ob die Bezeichnung „Bronchostop“ für einen Hustensaft irreführend i.S.d. § 8 Abs. 1 S. Nr. 2 AMG ist. Schließlich entschied das LSG Niedersachsen-Bremen, dass gesetzlich Versicherte im Zeitraum zwischen der Novellierung des § 27a Abs. 4 SGB V durch den Gesetzgeber und der Verabschiedung der KryoRL durch den G-BA keinen Anspruch auf Kryokonservierung von Keimzellen hatten.
Die Forschungsstelle für Pharmarecht wünscht Ihnen wieder viel Freude bei der Lektüre!