Mindestens 80% aller Feuer- und Rauchschutzabschlüsse haben Mängel
Falsche Auswahl, Mangelhafter Einbau und fehlende Wartung und Instandhaltung gefährden Menschenleben
Bei fast allen Feuerschutzabschlüssen fehlt die Prüfung und Wartung. Die meisten Betreiber sind sich dessen nur nicht bewusst.
Feuer- und Rauchschutzabschlüsse
Als Feuerschutzabschluss bezeichnet man im Fachjargon Feuerschutztüren und oder Rauchschutztüren, Tore, Klappen etc.
Diese Bauteile sind geprüft und erfüllen bei ordnungsgemäßem Einbau und regelmäßiger Prüfung, Wartung und Instandhaltung Ihre Schutzfunktion, Sie verhindern den Durchtritt von Feuer und Rauch, je nach Klassifikation.
Feuerschutzabschlüsse sind in den Klassifikationen T-30, T-60 und T-90 auf dem Markt. Die Zahl 30 - 60 und 90 entspricht der jeweiligen Zeit in Minuten, in denen der Durchtritt von Feuer verhindert wird. Zusätzlich können diese bei entsprechender Ausstattung auch Rauchschutzfunktionen erfüllen. Wo welcher Feuerschutz- oder Rauchschutzabschluss einzubauen ist, wird im jeweiligen, individuell in dem auf das Bauvorhaben zugeschnittenen Brandschutzkonzept festgelegt.
Feuer- und Rauchschutzabschlüsse retten Leben
Den Durchtritt von Feuer- und Rauch im Brandfall zu verhindern ist lebenswichtig. Nur so ist es möglich, dass sich die im Gebäude befindlichen Personen selbst retten können, oder die Rettungskräfte Personen und Lebewesen vor dem sicheren Tod durch Ersticken oder Flammen retten können. Vielfach erfüllen diese Türen auch die Funktion eines Notausgangs.
Als Besucher eines Konzerts, im Hotel, der Gaststätte, dem Einkaufscenter etc. muss sich jeder darauf verlassen können, dass die Feuerschutzabschlüsse im Brandfall ihre Funktion erfüllen. „Leider ist dies vielfach nicht der Fall“, so der Sachverständige und Spezialist für Feuerschutzabschlüsse Josef Faßbender.
Die richtige Auswahl ist wichtig
Viele Fehler werden bereits bei der Auswahl des Feuerschutzabschlusses gemacht. Steht für das Privathaus in der Baubeschreibung eine T-30-Türe vorgegeben, so muss diese passend zum Werkstoff der Wand ausgesucht werden. So ist die einfache T-30-Türe aus dem Baumarkt, die jeder unbedarfte Bauherr hier für rund 200,-€ kaufen kann, zumeist nicht zum Einbau in Porenbetonwände oder Leichtbauwände geeignet. Dem unbedachten Bauherren ist hier kein Vorwurf zu machen, hier fehlt die Fachkundige Beratung. Eine solche falsche Auswahl einer Feuerschutztüre ist lebensgefährlich. Bei einer nicht auf die Einbausituation abgestimmten Türanlage, ist die Schutzfunktion gegen den Durchtritt von Feuer, z.B. 30 Minuten, nicht gewährleistet. Der Rettungsweg ist versperrt und eine Selbstrettung nicht möglich.
Montage vom Fachmann ist notwendig
Gleiches gilt für die Montage. Das Befestigungsmaterial muss auf den Untergrund und das Feuerschutzelement abgestimmt sein. Ist dies nicht der Fall, versagt die Schutzfunktion bereits nach einigen Minuten und Feuer- und Rauch versperren den Rettungsweg.
Auch die Hinterfüllung zwischen Zarge und Wand muss gemäß den Vorgaben des Herstellers erfolgen. Ist z.B. ein Element der Firma X mit einem speziellen Brandschutzschaum geprüft, darf dieser Brandschutzschaum nicht beim Element des Herstellers Y verwendet werden.
Die Größe des Feuerschutzabschlusses muss auch zur Größe der Öffnung und der Einbausituation passen.
All diese Punkte werden vielfach nicht beachtet, falsche Produkte miteinander vermischt, die Montage falsch ausgeführt, und Mängel vielfach mit Putz überdeckt.
„Solche Fehler finde ich immer wieder, sowohl bei dem Einfamilienhaus, wie auch in Großbaustellen“ so Josef Faßbender. Hier fehlt in den meisten Fällen de Baubegleitende Qualitätsüberwachung. Leider gibt es keine Vorgaben, dass Firmen und Monteure eine Qualifikation zum Einbau von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen vor der solcher Elemente nachweisen müssen. Die Hersteller fordern leider lediglich Sachkunde.
Prüfung, Wartung und Instandhaltung
Der Betreiber, also Nutzer eines Bauwerks, also auch jeder privater Hausbesitzer, Vermieter, Hotelinhaber etc. ist für die Prüfung, Wartung und Instandhaltung, also auch die Reparatur solcher Feuerschutzabschlüsse verantwortlich. Die Prüfung Wartung und Instandhaltung ist in den Landesbauordnungen, den Arbeitsstättenrichtlinien und den Vorgaben der Hersteller gesetzlich verankert. Was nützt ein solcher Abschluss, wenn er nicht gewartet oder bei Mängeln eine Reparatur durchgeführt wird. Fehlende Dichtungen z. B. sind immer wieder anzutreffen. Fehlen diese, so können Feuer- und Rauch zwischen Zarge und Türblatt ungehindert durchschlagen und den Rettungsweg unbrauchbar machen oder z.B. das Treppenhaus verrauchen.
Bereits drei Atemzüge des Rauchs können tödlich sein. Das in Filmen sooft vor den Mund gehaltene Taschentuch hält die tödlichen Gifte der Rauchgase nicht auf.
Fehlen Schlösser, sind Türschließer nicht richtig eingestellt oder fehlen solche Bauteile, dringen Feuer und Rauch ungehindert in den Fluchtweg ein.
Speziell geschulte Betriebe beheben diese Fehler. Oft sind es nur wenige Handgriffe und der Feuerschutzabschluss funktioniert wieder einwandfrei. Diese Prüfungen müsse dokumentiert werden. Ansonsten kann die Versicherung im Schadensfall die Leistung versagen.
Dokumentation
Vielfach fehlt es an den Dokumentationen. Diese muss der Bauherr dem Prüfer zur Durchführung der Wartung zur Verfügung stellen. Bestandteile einer Dokumentation sind die Zulassung oder das Prüfzeugnis, Die Montageanleitung, Prüf- und Wartungsanleitung sowie die Übereinstimmungserklärung Sind doch bei jeder Feuerschutz- oder Rauchschutzabschluss die zu prüfende Werte unterschiedlich. Fehlen diese Unterlagen, unterstützt der Sachverständige bei der Aufnahme der Daten, Zusammenstellung der Unterlagen und auf Wunsch auch bei der Einführung eines Prüf- und Wartungswesens.
Feststellanlagen
Ähnliches gilt für Feststellanlagen. Das diese einer jährlichen Prüfung unterzogen werden müssen, ist den meisten Betreibern bekannt und bewusst. Jedoch auch hier sind Installationsfehler oder die Auswahl falscher Produkte an der Tagesordnung.
Feststellanlagen, also z. B. Türschließer mit integriertem Rauchschalter dürfen nur von zertifiziertem Fachpersonal moniert und in Betrieb genommen werden. Die vorgeschriebene jährliche Prüfung und Wartung ist nur von geschulten Fachleuten durchzuführen.
Hier muss nicht der Betrieb, sondern der jeweilige Monteur die Qualifikation durch Vorlage eines entsprechenden Nachweises belegen. Dieser Nachweis bedarf nach spätestens 5 Jahren einer Nachschulung.
Schulung von Fachkräften
Für die Montage der Feuer- und Rauchschutzabschlüssen bieten die jeweiligen Hersteller den Verarbeitern Schulungen an.
Seit September 2015 führt der Bundesverband über die jeweiligen Landesverbände ein spezielles Seminar für die Prüfung und Wartung von Feuerschutztüren an. Dieses Seminar ist herstellerunabhängig und gibt den Teilnehmern einen Überblick der aktuellen Technik ebenso wie über verschiedene seit Jahren vorhandene Systeme. Muss doch der erfahrene Servicemonteur nicht nur aktuelle, sondern auch „alte“ Türanlagen prüfen, warten und instand halten. Josef Faßbender hält dieses Seminar bundesweit als Dozent ab. Mit seinem Wissen unterstützt er als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger Fachbetriebe und Betreiber und im Streitfall dem jeweils zuständigen Gericht in allen Fragen rund um das Thema Türen, Tore, Antriebe und Metallbau.
Weitere Auskünfte erhalten auf der Internetseite: www.sv-fassbender.de
🦸🏼♂️Ich bin wie der Superheld des betrieblichen Brandschutzes, nur ohne Umhang. Ich schütze Dich vor den Flammen der Bürokratie und den Funken der Unsicherheit.
5 JahreJosef Faßbender top Artikel und leider natürlich traurige Realität 🔥
Das Leben ist ein guter Lehrmeister, das Schulgeld ist jedoch manchmal teuer
7 JahreGuten Tag Herr Kowalke, zum einen aus der MBO/den LBO's § 14 MBO – Brandschutz Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und in Stand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. ASR 1.7 10 Instandhaltung einschließlich sicherheitstechnischer Prüfung (1) Die Betriebs-, Instandhaltungs-und Prüfanleitungen des Herstellers sind zu beachten und müssen in der Arbeitsstätte verfügbar sein. Türen und Tore unterliegen durch betriebliche Veränderungen (insbesondere Nutzungsänderungen, Nachrüstungen und Umbauten) Einflüssen, die im Hinblick auf die Sicherheit neue Voraussetzungen schaffen können. Bei der Beurteilung, ob Türen und Tore unter veränderten Nutzungsbedingungen noch ausreichend sicher sind, ist das Ergebnis der sicherheitstechnischen Prüfung zu berücksichtigen. Der Hersteller sollte mit einbezogen werden. Und dadurch wiederum gemäß den Prüf- und Wartungsanleitung der Hersteller. Hier ist bei jedem mir bekannten Hersteller, egal ob Stahl, Alu oder Holz, mind. einmal jährlich eine Prüfung und Wartung durchzuführen. Bei Neubauten ist es heute üblich, dass der ausführende Betrieb einen Wartungsvertrag anbietet. Leider wird dieser zumeist als "Geldmacherei" abgetan. Ich kann empfehlen sich mehrere Angebote einzuholen, jedoch unbedingt Referenzen oder Fortbildungsnachweise vorlegen zu lassen. Leider werden zumeist nur die Feststellanlagen geprüft. Dies mit einem kurzen Sprühstoß Aerosol und kleben der Plakette. Die Türe wird hier meist gar nicht betrachtet, die Türen ohne Feststellanlagen gar nicht. Gerne unterstütze ich Betreiber, Bauherren beim Aufbau oder bei der Impementation bei Bestandsbauten, besser noch während des Neubaus. Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema? Ich freue mich auch über direkten Kontakt über info@sv-fassbender.de Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen einen schönen Sonntag. Mit freundlichen Grüßen Josef Faßbender
Geschäftsführer bei KO-BRA Brandschutz Ingenieurgesellschaft mbH
7 JahreAus welcher bauordnungsrechtlichen Vorschrift / Technischen Regel leitet sich das Erfordernis einer jährlichen (regelmäßigen) Wartung und Prüfung ab?
Geschäftsführer bei Pölzl Fire Safety Training & Fire Tec Test Solutions
7 JahreUnd was tun wir dagegen?