Was muss bei der Verwendung von Fotos, Logos oder Texten beachtet werden? Alles über Nutzungsrechte und Lizenzen

Was muss bei der Verwendung von Fotos, Logos oder Texten beachtet werden? Alles über Nutzungsrechte und Lizenzen

Man lässt Fotos machen, Logos entwerfen oder Texte schreiben – all das kann man von Designern, Autoren und Fotografen machen lassen und muss somit nicht mehr selbst Hand anlegen. Doch wie sieht es mit den Nutzungsrechten aus für die erhaltenen Leistungen? Erhält der Auftraggeber automatisch alle Rechte an den Bildern, Logos oder Texten? Alles zum Thema Nutzungsrechte und Lizenzen und wie man rechtliche Rahmenbedingungen schafft.

Designer, Autoren oder Fotografen rechnen für ihren Service ( z.B. Fotografieren, Entwerfen von Logo oder Schriftstücke) mit dem Kunden ab. Sie sind aber auch zugleich Urheber der Fotos, Schriftstücke oder auch der Logo ( § 7 UrhG) , die sie im Auftrag ihrer Kunden entwerfen. Die vertragsgemäßen Leistungen entstehen zwar im Rahmen eines Auftrags des Kunden und können – soweit möglich– auch “physisch” in das Eigentum des Auftraggebers übergehen, das “geistige Eigentum” , nämlich das Verwertungsrecht an der zugrundeliegende “Schöpfung” hingegen, verbleibt nach dem deutschen Urheberrecht bei demjenigen, der es geschaffen hat. Nach dem deutschen Urhebergesetz, erhält der Kunde – auch ohne dass dies vertraglich ausdrücklich vereinbart wird–, nur so viele Nutzungsrechte, wie es dem Vertragszweck entspricht. Im Übrigen verbleiben die Nutzungs- und Verwertungsrechte beim Urheber des Werkes.

Weitere Informationen zum Thema? Hier geht's zum ganzen Blogartikel zu Nutzungsrechten und Lizenzen.


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