Muss der Vermieter einen Türspion dulden?
Wenn sich ein Mieter einen Türspion einbauen lässt, muss der Vermieter dies während der Dauer des Mietverhältnisses dulden. Der Mieter ist allerdings verpflichtet, bei seinem Auszug den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, dies muss notfalls durch Auswechseln des Türblattes geschehen.
Worin die Vermieterin im vorliegenden Fall eine Pflichtverletzung sieht und wie das Gericht hier das Urteil begründet hat, ist in unserem folgenden Blog zu lesen:
https://www.maiksimon.immo/ueber-uns/aktuelles/vermieter-muss-tuerspion-dulden