"(m/w)" bei Stellenanzeigen noch ausreichend?

"(m/w)" bei Stellenanzeigen noch ausreichend?

Sie schreiben Ihre Stellenanzeigen noch mit dem Zusatz "(m/w)" aus? Damit sind Sie nicht allein. Nahezu 99% aller Stellenanzeigen, die ich hier oder andernorts sehe, beschränken sich noch auf diesen Versuch der Haftungsminimierung in Bezug auf das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ("AGG"). Auf diesen Weise soll vermieden werden, ein Indiz für eine geschlechtsbezogene Diskriminierung zu setzen.

Es stellt sich jedoch die Frage, ob dieser Zusatz noch ausreicht, um das Haftungsrisiko nach dem AGG zu minimieren. Denn das BVerfG hat im Oktober 2017 entschieden, dass es neben dem männlichen und dem weiblichen noch ein drittes Geschlecht gibt.

Vor diesem Hintergrund ist in der Literatur umstritten, ob der Zusatz "(m/w)" alle Arten von Geschlechtern umfasst oder gerade dieses dritte Geschlecht diskriminiert. Diskutiert werden daher neue Zusätze:

"(m/w/i/t)" soll für männlich, weiblich, intersexuell und transsexuell stehen.

"(m/w/d)" soll für männliches, weibliches und drittes Geschlecht (teilweise auch "divers") stehen.

Ob und in welcher Weise eine Anpassung des bisher verwendeten Zusatzes tatsächlich erforderlich ist, wird sich erst zeigen, wenn es Urteile zu dieser Thematik gibt. Für manchen Arbeitgeber wird es haftungstechnisch dann aber zu spät sein.


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