Nachhaltigkeitsberichterstattung rüstet auf
Nachhaltige Berichterstattung von Unternehmen wird deutlich umfangreicher. Am 21. Juni 2022 einigten sich das EU-Parlament, der EU-Rat und die EU-Kommission auf die neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ändert die Richtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie) vom 26. Juni 2013 und die Richtlinie 2014/95/EU vom 22. Oktober 2014 zur nichtfinanziellen Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive/NFRD). In den kommenden Wochen ist die Richtlinie noch formal durch den EU-Rat und das EU-Parlament zu beschließen.
Die Richtlinie gilt für alle große Unternehmen von öffentlichem Interesse (> 500 Mitarbeiter) sowie für alle großen Unternehmen (250 Beschäftigte / 20 Mio. EUR Bilanzsumme / 40 Mio. EUR Umsatz) und alle an geregelten Märkten notierten Unternehmen. Zudem gelten die Vorschriften für nichteuropäische Unternehmen mit einem EU-Umsatz von mehr als 150 Mio. EUR.
Die Richtlinie muss noch in nationales Recht umgesetzt werden und wird dann gestaffelt eingeführt.
*Opt-out Möglichkeit für kapitalmarktorientierte KMU bis 2028
Quelle: EU-Rat, DRSC, LBBW Research
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist zukünftig zwingend ein gesonderter Abschnitt im Lagebericht und muss von einem zugelassenen unabhängigen Prüfer zertifiziert werden. Grundlage für die Berichterstattung sind die EU-Berichtsstandards (ESRS), die von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) erarbeitet werden. Die EFRAG veröffentlichte bereits Ende April die ersten ESRS-Entwürfe. Im Rahmen einer Konsultation bis 8. August 2022 sammelt die EFRAG nun Feedback zu den Standards ein. Anschließend sollen die ESRS-Vorschläge im November an die EU-Kommission gehen.
Quelle: EFRAG, LBBW Research
Mit der CSRD in Kombination mit den 13 neuen ESRS wird ein Meilenstein in der Transparenz zum Thema Nachhaltigkeit gesetzt. Angesichts der oft sehr schwer greifbaren Nachhaltigkeitsthemen sind einheitliche Standards sehr wichtig. Ebenso, dass zukünftig alle Informationen ein Teil des Lageberichts sein sollen, halten wir für zielführend. Allerdings stehen mit diesen neuen Standards die Unternehmen einer „schieren Masse“ an neuartigen Transparenzanforderungen gegenüber, die es zu bewältigen gilt.
Alexandra Schadow: Head of Cross Asset Research
Empfohlen von LinkedIn
Die Kolumne „Schadow schreibt“ erscheint vierzehntägig zu Nachhaltigkeitsthemen, exklusiv bei der LBBW hier auf LinkedIn.
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