Nießbrauch an Immobilien/ Bündelung in Gesellschaften (Teil 2) - Gestaltungen
Der Nießbrauch mindert den Wert einer verschenkten Immobilie. Diese Wertminderung fällt bei Immobilien mit niedrigen Erträgen und einem hohen Substanzwert relativ niedrig aus (Vergleiche Nießbrauch Teil 1).
Eine Möglichkeit den Nießbrauch auch für derartige Immobilien effektiv nutzen zu können, besteht darin, diese mit ertragstarken Immobilien und gleichzeitig einem relativ geringen Wert in einer Personengesellschaft zu bündeln, etwa einer GbR oder einer KG und den Nießbrauch an den Anteilen der Personengesellschaft zu bestellen. Durch die Bündelung beider Immobiliengruppen können die Immobilien mit einem niedrigen Ertragswert von den Immobilien mit einem hohen Ertragswert profitieren, da für die Berechnung des Nießbrauchs an dem Gesellschaftsanteil von dem Durchschnittswert aus allen Immobilien der Gesellschaft auszugehen ist.
Der vorliegende Beitrag möchte primär die wesentlichen Grundzüge der vorgestellten Sachverhalte erläutern und stellt keine steuer-/ rechtliche und wirtschaftliche Analyse dar. Sie haben zu dem Thema weitere Fragen oder Anregungen? Kommen Sie gerne auf mich zu.
Georg Graf zu Solms-Laubach