OLG München zu Mietzahlungspflichten bei coronabedingten Betriebsstilllegungen

Können Betriebsschließungen aufgrund von Corona die Mieter von Gewerberäumen dazu berechtigen, ihre Mieten zu mindern oder auf null herabzusetzen? Hierüber waren sich zuletzt das OLG Dresden und das OLG Karlsruhe vom Ergebnis her nicht einig. Nun hat sich das OLG München in einem kürzlich veröffentlichen Hinweisbeschluss zu dieser Frage geäußert. << weiterlesen >>

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