Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Was zählt zur PSA und was Du darüber wissen solltest.
Zu Persönlicher Schutzausrüstung zählt jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen. Dazu zählt auch diejenige Zusatzausrüstung und Persönliche Schutzausrüstung, die das gleiche Ziel verfolgt.
Vorwiegend verwendet wird PSA in den Bereichen:
Persönliche Schutzausrüstung gehört für viele Berufstätige zum Arbeitsalltag. Im Idealfall wird PSA nach einer ordnungsgemäß durchgeführten Gefährdungsbeurteilung angewendet.
Risikokategorien
Jede PSA ist sogenannten Risikokategorien zugeteilt. Die Einstufung erfolgt nach Anhang I der PSA-Verordnung (EU) 2016/425. Vorgenommen wird die Kategorisierung nach dem Risiko, vor der eine PSA schützen soll. In folgende drei Kategorien wird dabei unterschieden:
Der Unterschied zwischen der PSA-Richtlinie und der Risikokategorie III liegt darin begründet, dass die Risikokategorie III um die 5 Risiken Ertrinken, Hochdruckstrahl, schädlicher Lärm, Verletzungen durch Projektile oder Messerstiche und Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen erweitert worden ist. Dies hat zur Folge, dass PSA, die gegen diese Risiken schützt, ebenfalls das strengste Konformitätsverfahren durchlaufen muss.
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Konformitätsbewertung
Je nach Kategorie der PSA sind seitens des Herstellers unterschiedliche Konformitätsbewertungsverfahren zu durchlaufen.
Hersteller für PSA der Kategorie I führen eine interne Fertigungskontrolle durch. Mit Hilfe der technischen Dokumentation weist der Hersteller nach, dass die produzierte PSA den grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen dieser Verordnung genügt.
Für Produkte, die in Kategorie II eingeteilt sind, ist eine EU-Baumusterprüfung durch eine notifizierte Stelle erforderlich. Diese Stelle untersucht den technischen Entwurf und/oder die Muster einer Bauart. Geprüft und Bescheinigt wird durch die Ausstellung der EU-Baumusterprüfbescheinigung, dass für das Produkt Übereinstimmung mit den geltenden Anforderungen der PSA-Verordnung besteht.
Bei PSA der Kategorie III müssen gleich zwei notifizierte Stellen eingebunden werden: Notwendig sind Stellen für die EU-Baumusterprüfung und für die Überwachung.
PSA von PIEL - eine sichere Sache
Deine Mitarbeiter sind Dein wertvollstes Gut. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Verantwortung dafür, dass sie bei der Arbeit sicher sind und sich nicht verletzen. Besonders in Bereichen, in denen täglich mit einem erhöhten Unfallrisiko zu rechnen ist. Daher muss eine ganzheitliche Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden. Ob Schutzkleidung, Schutzgeräte, Wartung, individuelle PSA oder ganze PSA-Konzepte.
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