Politik und Vernunft schließen sich gegenseitig aus.
Zitat aus dem Blog um den Widerstand gegen den Bau des Ostseetunnels ab Femarn:
"-> Nebenbei hat man die Gesetze so angepasst, dass die Herrschaften rechtlich unangreifbar sind.
„Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.“
So lautet Absatz (1) des § 129 StGB (Strafgesetzbuch). So weit, so gut und natürlich auch nachvollziehbar. Stutzig werden lässt Absatz (3) 1 dieses Paragraphen. Denn dort steht: „Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat.“
Ich denke das erklärt vieles.
Antwort: ->>
guten Morgen lieber Herr Xxxxx,
Danke für die Aufklärung um den Absatz (3) 1 !
Damit liegt die Definition einer Straftat ja bei den Gerichten durch den Begriff "VERFASSUNGSWIDRIG"!
Und da es NUR ein Grundgesetz, aber keine Verfassung gibt, kann ja nichts verfassungswidrig sein?!