PRIVACY SHIELD IST TOT. DIE EU-STANDARDVERTRAGSKLAUSELN LEBEN NOCH.

Der EuGH hat den Beschluss 2016/1250 über die Angemessenheit des vom EU-US-Datenschutzschild (Privacy-Shield) gebotenen Schutzes für ungültig erklärt. Den Beschluss 2010/87 der Kommission über Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter in Drittländern bewertete das Gericht hingegen als gültig, wobei auch insoweit Ungemach droht.

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