Problem Doppelversicherung
Immer wieder passiert es, dass ein- und dieselbe Sache oder Person doppelt oder mehrfach versichert ist. So erbt beispielsweise eine Person ein Gebäude. Nicht wissend, dass eine Gebäudefeuerversicherung besteht, schließt diese Person eine neue Feuerversicherung ab. Dies ist ein Beispiel einer Doppelversicherung. Für ein und dasselbe Gebäude würden jetzt zwei Feuerversicherungen bestehen.
Generell müssen im Schadensfall beide Versicherungen im Verhältnis ihrer jeweiligen Versicherungssummen leisten. Insgesamt leisten beide Versicherungen zusammen niemals mehr als die Höhe des tatsächlichen Schadens. Denn im Versicherungsvertragsgesetz gilt das "Bereicherungsverbot".
Eine Doppelversicherung kann korrigiert werden indem die später abgeschlossene Versicherung gekündigt werden kann, sofern die Versicherungssumme des älteren Vertrages ausreicht. Reicht die Versicherungssumme des älteren Vertrages nicht aus, so kann die Herabsetzung des später abgeschlossenen Vertrages beantragt werden.
Ein Versicherungsmakler in Ihrer Nähe berät sie gern zum Thema Doppelversicherung. #esistbessereinemexpertenzuvertrauen