Rückkehr zur Normalität nach dem Shutdown
Viele Unternehmen mussten wegen der Covid-19-Pandemie ihre Produktion unterbrechen und Mitarbeiter ins Home Office bzw. Mobile Office schicken. Auch wenn die gesellschaftlichen Beschränkungen zumindest bis zum 3. Mai 2020 weitgehend in Kraft bleiben werden, stellt sich bereits jetzt die Frage, wie die betriebliche Tätigkeit schrittweise wieder aufgenommen werden kann. Eine nützliche Hilfestellung bietet hierbei der am 16. April 2020 veröffentlichte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Der aktuelle Beitrag unserer Arbeitsrechts- und Datenschutz-Experten gibt einen kurzen Überblick über diesen Arbeitsschutzstandard zu Covid-19 und leistet Ihnen Hilfestellung, wie Sie die Anforderungen rechtssicher umsetzen können.