Auszeichnung „Top-Wirtschaftskanzlei 2015“ für die Bereiche „Gesellschaftsrecht“ und „M&A“ für RKH

Auszeichnung „Top-Wirtschaftskanzlei 2015“ für die Bereiche „Gesellschaftsrecht“ und „M&A“ für RKH

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RASCHKE VON KNOBELSDORFF HEISER erhält die Auszeichnung „Top-Wirtschaftskanzlei 2015“ für die Bereiche „Gesellschaftsrecht“ und „Mergers & Acquisitions“  

Das Magazin FOCUS hat im September 2015 eine Spezialausgabe „Deutschlands Top-Anwälte“, eine Liste der führenden Wirtschaftskanzleien in Deutschland, veröffentlicht. RASCHKE VON KNOBELSDORFF HEISER wurde darin als eine der deutschen Top-Wirtschaftskanzleien 2015 für die Fachbereiche „Gesellschaftsrecht“ und „Mergers & Acquisitions“ ausgezeichnet. Für die Liste der Top-Rechtsanwälte wurde von dem Hamburger Marktforschungsinstitut Statista im Auftrag des FOCUS über 12.500 relevante Empfehlungen von Fachanwälten ausgewertet. Die Auswahl erfolgte über die Häufigkeit der Kollegen-Empfehlungen. Zusätzlich wurden Mandantenbewertungsportale aus dem Internet herangezogen und Erwähnungen in Branchenpublikationen sowie in der Wirtschaftspresse bei der Bewertung berücksichtigt. Die Kanzleien, die im deutschlandweiten FOCUS-Vergleich zu den führenden des Landes zählen, erhalten die Auszeichnung „Top-Wirtschaftskanzlei 2015“ für ihr jeweiliges Fachgebiet.

Hintergrund

RASCHKE VON KNOBELSDORFF HEISER ist eine Partnerschaft mit zehn Rechtsanwälten. Die Sozietät wurde im Jahre 2005 im Wege eines Spin-offs von Freshfields Bruckhaus Deringer gegründet und gehört heute zu den führenden Corporate/M&A-Boutiquen in Deutschland. Mit Fokus auf High-End-Beratung konzentriert sich die Sozietät auf die Beratung deutscher und ausländischer Mandanten bei komplexen gesellschaftsrechtlichen Fragen, Unternehmenstransaktionen und Streitverfahren. Zu den Mandanten der Sozietät zählen namhafte Familienunternehmen, deutsche und internationale Industrie- und Handelsunternehmen, Private Equity-Gesellschaften sowie Banken und andere Finanzdienstleister. Mehr Informationen finden Sie im Internet unter www.rkh-law.de.

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