Rechnungen von Handwerkern Ende Jahr
Ein nicht sehr weihnachtliches Thema – dafür eines, womit man sehr viel Geld sparen kann. In einer Zeit, in der oft die grössten Ausgaben anfallen, ist das doch ein willkommener Ratgeber für Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien.
Wenn gegen Ende Jahr Rechnungen von Handwerkern ins Haus flattern, dann ist es mit Blick auf die Steuerfolgen sehr relevant, ob diese noch vor Ende Jahr oder erst im neuen Jahr bezahlt werden.
Bei grösseren Reparatur- oder Renovationsarbeiten ist es nämlich empfehlenswert, die Ausgaben gleichmässig über zwei Steuerperioden zu verteilen. So reduzieren diese Ausgaben das steuerbare Einkommen zweimal und haben auch bezüglich der Progression einen positiven Effekt. Zudem wird verhindert, dass gewisse Ausgaben gar nicht steuerlich angerechnet werden können, weil die gesamten Renovationskosten im einen Jahr grösser sind als das Einkommen.
Bei kleineren Reparatur- oder Renovationsarbeiten lohnt es sich für Eigentümerinnen und Eigentümer, von (Steuer-)Jahr zu (Steuer-)Jahr zwischen dem Pauschalabzug und den effektiven Reparatur- oder Renovationskosten hin und her zu wechseln. Das ist dann am vorteilhaftesten, wenn in den Jahren mit Pauschalabzug möglichst wenig ausgegeben wird – sprich die Rechnungen im anderen Jahr bezahlt werden.
Für frühzeitige Zahlungen sind viele Handwerker oft auch bereit, noch einen Skonto zu gewähren, was in die Überlegungen hier auch noch einfliessen kann.