S7 Update | 20.11.2024

S7 Update | 20.11.2024

Pflegegeld-Erhöhung 2025

Im Jahr 2025 dürfen sich pflegebedürftige Menschen und ihre Familien auf mehrere wichtige Änderungen im Bereich der Pflege freuen. Die lang ersehnten Erhöhungen der Pflegeleistungen und eine Flexibilisierung der Pflegebudgets sollen nicht nur für mehr finanzielle Entlastung sorgen, sondern auch den Zugang zu Pflegeleistungen verbessern. Diese Veränderungen sind das Ergebnis der letzten großen Pflegereform, die 2023 verabschiedet wurde.

1. Erhöhung der Pflegeleistungen zum 1. Januar 2025

Ab dem 1. Januar 2025 werden die meisten Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Dies betrifft sowohl das Pflegegeld als auch die anderen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Anhebung wurde bereits 2023 im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) beschlossen. Eine erneute Anpassung ist frühestens für 2028 geplant, wobei sich die Höhe dann an der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung orientieren wird.

Die neuen Pflegegeldbeträge für 2025:

  • Pflegegrad 2: Erhöhung von 332 Euro auf 347 Euro
  • Pflegegrad 3: Erhöhung von 573 Euro auf 599 Euro
  • Pflegegrad 4: Erhöhung von 765 Euro auf 800 Euro
  • Pflegegrad 5: Erhöhung von 947 Euro auf 990 Euro

Diese Erhöhungen kommen insbesondere den pflegebedürftigen Menschen zugute, die ihre Pflege überwiegend selbst organisieren, oftmals mit Unterstützung von Angehörigen oder Freunden.

2. Einführung eines gemeinsamen Jahresbudgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Ab dem 1. Juli 2025 wird es eine wichtige Neuerung in der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege geben: Beide Leistungen werden in einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 Euro zusammengefasst. Diese Summe entspricht der bisherigen Gesamthöhe der beiden separaten Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Vorteile des neuen Budgets:

  • Flexibilität: Pflegebedürftige können ab Pflegegrad 2 beide Pflegearten nach Bedarf und ohne strenge Vorgaben flexibel miteinander kombinieren. Bisher gab es Regelungen, die die Nutzung der Budgets einschränkten, etwa durch die Notwendigkeit, nur einen Teil des jeweiligen Budgets für die andere Pflegeart zu verwenden.
  • Vereinfachung: Der Zugang zur Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wird dadurch deutlich einfacher, da die Anforderungen und Bedingungen für beide Pflegearten angeglichen werden. Beispielsweise muss für die Verhinderungspflege nicht mehr nachgewiesen werden, dass die häusliche Pflege bereits seit mindestens sechs Monaten stattfindet.

Diese Reformen sind ein wichtiger Schritt, um die Pflege in Deutschland auch künftig gut abzusichern und für alle Beteiligten einfacher und gerechter zu gestalten

Quelle: pflege.de



Trendradar 2025: Medizintechnik-Branche weiter im Aufschwung, aber nicht ohne strategische Herausforderungen  

Aus dem Trendradar 2025 des Bereiches Medizintechnik der Top-Management-Beratung Dr. Wieselhuber & Partner (W&P) geht hervor, dass die Branche im Bereich Digitalisierung von Gesundheitslösungen mit Künstlicher Intelligenz (KI) und Big Data profitiert. Global wir die Medizintechnik-Branche bis 2025 dank dieser innovativen Technologien auf über 500 Milliarden Euro anwachsen. Dabei sind vor allem KI-gesteuerte Versorgungslösungen für Diagnostik und Therapie zu nennen. Ein Drittel aller Unternehmen benutzt KI-Lösungen zur Entwicklung neuer Produkte mit mehr Effizienz und Präzision. Dabei liegt der Fokus auf die Dateninfrastruktur, mit Analyse und Integration in vorhandene Lösungen zur ärztlichen Unterstützung. Um die strengen Regeln erfüllen zu können, benötigen Medizintechnik-Leistungserbringer eine Compliance-Strategie; unter Berücksichtigung aller MDR-Herausforderungen mit Zusammenarbeit Benannter Stellen. Eine Ressourcenbildung ist für den langwierigen Entwicklungs- und Zertifizierungsprozess, der zusätzlich mit hohen Kosten verbunden ist, ebenfalls wichtig. Um die regulatorischen Anforderungen und die steigenden Kosten bewältigen zu können, fusionieren viele KMU mit größeren Unternehmen, wissen Branchen-ExpertInnen: Bis 2025 werden sich 20 Prozent der KMU wegen Wettbewerbsvorteilen zusammenschließen, auch um Innovationen und eine Portfolio-Erweiterung voranzutreiben. Allerdings werden bis zum nächsten Jahr laut Branchenentwicklungs-Barometer 80.000 qualifizierte Arbeitskräfte fehlen, was die Entwicklung und Implementierung innovativer Produkte erschwert. W&P-ExpertInnen wie Dr. Ing. Dirk Artelt empfehlen eine angepasste Personalentwicklung und Weiterbildung sowie die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen. Etwa 66 Prozent aller Medizintechnik-Unternehmen setzen auf Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen, denn diese Strategie erhöht zudem die Marktakzeptanz und verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten.  

Quelle: e-health-com.de



Invacare Holdings: MIGA Holdings übernimmt Nordamerika-Geschäft

MIGA Holdings, Eigentümer von C+A Global, Saris und Zink, hat die nordamerikanischen Geschäftsbereiche der Invacare Holdings Corporation übernommen. Die Transaktion ist Teil einer umfassenden Neuausrichtung von Invacare Holdings, der Muttergesellschaft der Invacare GmbH, und verbunden mit handfesten Erwartungen, wie das Statement von Geoff Pull, Präsident und CEO von Invacare Holdings verdeutlicht: „Wir sind zuversichtlich, dass diese strategische Veränderung sowohl dem nordamerikanischen als auch dem europäischen und asiatisch-pazifischen Geschäft von Invacare zugutekommen wird. Diese Transaktion ermöglicht es uns nicht nur, uns auf unsere Kernaktivitäten zu konzentrieren, sondern gibt jedem regionalen Geschäftsbereich die Freiheit, sich gezielt auf die spezifischen Bedürfnisse der Kunden in seiner Region zu konzentrieren.“ Florian Hemetsberger-Doff, Director Sales and Marketing DACH der Invacare GmbH, betont, dass diese Veränderungen weder das bestehende Produktportfolio noch den täglichen Geschäftsbetrieb in Europa und im asiatisch-pazifischen Raum beeinflussen. Die Invacare GmbH mit Sitz in Isny betreut den deutschsprachigen Markt einschließlich Österreich und der Schweiz. Gesteuert werden von dort aus auch zentrale Vertriebs- und Marketing-Prozesse.

Quelle: MTD



Positionspapier: Stärkung von Telemedizin versus Standortvorhaltung  

Aus einem Positionspapier der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Telemedizin, kurz DGTelemed, geht hervor, dass die stationäre Versorgung mit Leistungen der digitalen Medizin verstärkt werden muss, damit eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung deutschlandweit gewährleistet werden kann. Telemedizin muss dabei immer als passende Ergänzung zur Präsenzmedizin gesehen werden, fordern beide Gesellschaften. Dabei ist eine standortunabhängige Versorgung zum Nutzen von Patientinnen, damit die ländliche Bevölkerung in strukturschwachen Regionen nicht abgehängt wird und keine Versorgungslücken entstehen.  Im Rahmen der Krankenhausstrukturreform fordern die Fachleute der DKG und der DGTelemed eine medizinische Expertise für komplexe Versorgungsleistungen in spezialisierten Krankenhäusern mit Fokus auf Leistungskonzentrationen, aber nicht mit Standortprinzip, um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden. Versorgungssicherheit, hohe Qualitätsstandards und Wirtschaftlichkeit von Kliniken in Verbindung mit telemedizinischen Errungenschaften sind Faktoren für eine verbesserte, wohnortnahe Versorgung mit Spezialwissen via interdisziplinärer Telekonsultation. Die digitale Medizin muss dabei vollumfänglich in die Patientenversorgung integriert werden, was bislang nur wenig geglückt ist. Die Krankenhausreform muss dabei auch den digitalen Austausch über Versorgungsnetzwerke mit einer angemessenen Vergütung berücksichtigen, raten ExpertInnen.  

Quelle: dkgev.de

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