SCHWEIZ - Neu ausgerichtete Berichterstattung über die Sozialversicherungen

Bern, 17.12.2024 - Der Bundesrat modernisiert seine Berichterstattung über die Durchführung der Sozialversicherungen. Mit der Neuausrichtung des bisherigen «ATSG-Berichts» wird insbesondere die statistische Berichterstattung gebündelt und gleichzeitig die strategische Sicht mit einem neuen Sozialbericht über die Legislatur gestärkt. Vor diesem Hintergrund publiziert das Bundesamt für Sozialversicherungen die erste ATSG-Jahresnotiz gleichzeitig mit der Schweizerischen Sozialversicherungsstatistik (SVS).

 

Gemäß Artikel 76 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (SR 830.1) überwacht der Bundesrat die Durchführung der Sozialversicherungen und erstattet hierüber regelmäßig Bericht. Diese Berichterstattung erfolgte bis anhin jährlich in einer gedruckten Publikation («ATSG-Bericht»). Seit dem 1. Januar 2024 ist dieser Auftrag ergänzt mit einer Darstellung der Systemrisiken der verschiedenen Sozialversicherungen und Erläuterungen zur strategischen Steuerung der Sozialversicherungen durch den Bundesrat.

 

Mit einer Neuausrichtung sollen Überschneidungen unter den bestehenden, insbesondere statistischen Publikationen beseitigt und mehr Synergien genutzt werden. Gleichzeitig wird die analytische Qualität gestärkt, indem strategische Elemente in einer mehrjährigen Perspektive beleuchtet und analysiert werden.

 

Publikation in drei Gefäßen

Dafür werden neu drei verschiedene Gefäße genutzt:

-        Die statistische Berichterstattung der Sozialversicherungen erfolgt weiterhin jährlich im Rahmen der Publikation der SVS.

-        Die ATSG-Jahresnotiz erscheint jeweils gleichzeitig mit der SVS. Sie verweist auf laufende Revisionen, Finanzen und übergreifende Themen, die auf der Webseite des Bundesamtes für Sozialversicherungen und weiterer Bundesämter aufbereitet und veröffentlicht sind.

-        Der Sozialbericht für die laufende Legislaturperiode fokussiert auf strategische, prospektive Inhalte, Herausforderungen und Reformprojekte in den Versicherungszweigen, auf die Legislaturziele sowie versicherungsspezifische und übergreifende Systemrisiken. Der erste Sozialbericht erscheint Anfang 2027 für die aktuelle Legislaturperiode.

 

Publikation der SVS und der ATSG-Jahresnotiz 2024

Das Bundesamt für Sozialversicherungen publiziert die SVS für das Jahr 2024. In dieser wird sowohl die Gesamtrechnung aller Sozialversicherungen bis 2022 veröffentlicht als auch die Ergebnisse für AHV, IV, EL, EO, ALV und ÜL bis 2023 sowie die Ergebnisse für BV, KV, UV und FamZ bis 2022. Neben den Finanzen werden auch Angaben zu den Leistungen, den Beziehenden und den Beitragssätzen zur Verfügung gestellt.

 

Gleichzeitig wird die erste ATSG-Jahresnotiz veröffentlicht. Sie enthält einen Überblick über die jährlich aktualisierten Informationen gemäß bisherigem ATSG-Bericht, zu aktuellen Vorhaben und Querschnittsthemen (beispielsweise Finanzhilfen, Regress, Missbrauchsbekämpfung, Internationales, Forschung). Sämtliche Informationen aus dem bisherigen ATSG-Bericht bleiben erhalten und werden mit dem bestehenden, bisher abrufbaren Informationsangebot auf den Internetseiten der Bundesverwaltung zusammengeführt. Die digitale Verfügbarkeit und die thematische Strukturierung der Berichterstattung über die Sozialversicherungen nach ATSG wird damit verbessert.

 

Quelle und Adresse für Rückfragen

 

Bundesamt für Sozialversicherungen

Kommunikation

Tel: +41 58 462 77 11

media@bsv.admin.ch

 

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