Staatsangehörigkeit – ca. 60 Millionen Personalausweisträger/ Reisepassbesitzer haben sich unwissentlich strafbar gemacht – Behörden klären nicht auf
Unrichtig ausgestellte Personalausweise sind gemäß § 27, § 28 und § 29 Personalausweisgesetz sofort anzuzeigen und aus dem Verkehr zu nehmen.
- NAME anstatt Familienname
- Staatsangehörigkeit deutsch anstatt "ist deutscher Staatsangehöriger" oder "ist Deutscher"
- unterschiedliche Hoheitszeichen (Adler mit unterschiedlicher Anzahl der Schwingen)
Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus. Artikel 27 (SHAEF)
Jeder in Deutschland Lebende, der keinen Staatsangehörigkeitsausweis besitzt, ist berechtigt seine Staatsangehörigkeit feststellen zu lassen. (Feststellungsverfahren bis vor 1913 laut BVA)
Erworben durch Geburt / Abstammung, §4 Abs.1 RuStAG
Erst jetzt wird nach Positiventscheid eine Staatsangehörigkeitsakte über Ihre Person geführt und Sie sind über die Ausländerbehörde eingebürgert.
Die betroffenen Deutschen können umgehend Ihre zuständige Ausländerbehörde und das Einwohnermeldeamt um Hilfe bei der zügigen Abwicklung bitten. Suchen Sie sich bitte einen schon im Staatsrecht/Eigentumsrecht stehenden „Deutschen“ und bitten Ihnen, als für Sie Bevollmächtigter die Mustervorlage zu bearbeiten.
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