STEUERFREIE GUTSCHEINE FÜR MITARBEITER: DARF ES MEHR ALS EINER SEIN?

STEUERFREIE GUTSCHEINE FÜR MITARBEITER: DARF ES MEHR ALS EINER SEIN?

Seit 2022 liegt die Freigrenze für steuer- und abgabenfreie Zuwendungen bei 50 Euro.

In der Praxis stellt sich mancher Arbeitgeber die Frage, ob auch mehrere Gutscheine und/oder Geldkarten miteinander kombiniert werden dürfen, sofern die Freigrenze nicht überschritten wird?

Die Antwort:

Mitarbeitern dürfen Sachzuwendungen in Höhe von bis zu 50 Euro monatlich zugewendet werden, ohne dass dafür Steuern oder Sozialabgaben fällig werden. In der Praxis bekommt der Arbeitnehmer die Waren und Dienstleistungen durch Ausgabe von Gutscheinen. Typische Frage vieler Arbeitgeber: Kann ich auch mehrere Gutscheine im Monat mit einem Wert von maximal 50 Euro aushändigen?

Voraussetzungen für steuerfreie Sachzuwendungen

Erfreuliche Antwort: Es dürfen natürlich mehrere Gutscheine pro Monat ausgehändigt werden, beispielsweise also ein Tankgutschein über 30 Euro und ein Gutschein für den Bäcker über 20 Euro. Für die Steuerfreiheit müssen neben des monatlichen Maximalbetrags folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es darf keine Möglichkeit bestehen, dass durch den Gutschein Geld an den Mitarbeiter ausbezahlt wird.
  • Der Sachbezug in Form eines Gutscheins muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.
  • Die gewährten Sachzuwendungen je Mitarbeiter müssen im Lohnkonto aufgezeichnet und aufbewahrt werden.

Steuertipp: Die Gewährung solcher steuerfreien Sachzuwendungen liegt natürlich im freien Ermessen des Arbeitgebers. Dass Gutscheine oder Waren zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden "müssen", bedeutet, dass die Steuerfreiheit kippt, wenn das bisherige Bruttogehalt um den Sachbezug von 50 Euro reduziert wird (sog. schädliche Gehaltsumwandlung). 

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