Transparenzvorschriften für Besitzer von Inhaberaktien an der Generalversammlung

Transparenzvorschriften für Besitzer von Inhaberaktien an der Generalversammlung

Im Juni 2015 haben wir auf unserer Webseite bezüglich der neu geltenden Transparenzvorschriften für Besitzer von Inhaberaktien zum 1. Juli 2015 berichtet.

Die ersten Generalversammlungen für die Geschäftsabschlüsse zum 31. Dezember 2015 finden in diesen Wochen statt. Stellen Sie sicher, dass Sie den neuen Vorschriften für Besitzer von Inhaberaktien gerecht werden und die Generalversammlungen rechtskonform abgehalten werden können.

Gerne führen wir Sie hier zu unserem ausführlichen Artikel mehr
Bei diesbezüglichen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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