Tritt das neue chinesische Exportkontrollgesetz mit extraterritorialem Anspruch bereits am 01. Januar 2020 in Kraft ?!
Die gewöhnlich gut unterrichtete Xinhua News Agency aus Peking berichtet:
"Am 16. Dezember fand in der Großen Halle des Volkes die 44. Sitzung des Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses des 13. Nationalen Volkskongresses unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Li Zhanshu statt. Die Sitzung beschloss, dass die 15. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 13. Nationalen Volkskongresses vom 23. bis 28. Dezember in Peking stattfinden wird.
Die Sitzung des Vorsitzenden empfahl, dass die 15. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 13. Nationalen Volkskongresses den Antrag des Staatsrates auf Vorlage zur Überprüfung des Entwurfs des Ausfuhrkontrollgesetzes prüfe."
Daraus könnte man schließen, das nach gut zweijähriger Vorbereitung nunmehr die Umsetzung kurzfristig bevorsteht. Wie üblich wird es nur eine extrem kurze Vorbereitungsfrist geben. Es ist davon auszugehen, dass China vermutlich nicht mit separaten ECCN-Listen a la US bzw. Exportkontrollklassifizierungen a la BAFA arbeiten wird, sondern wie schon bei dem rudimentär existierenden Exportkontrollverfahren separate Zolltarifnummern für Dual Use Güter am 01 Januar 2020 einführt, die schon beim Import betroffener Waren mandatorisch zu nutzen sind.
Damit wird vermutlich auch verbunden sein, dass eine größere Menge derzeit valider HS-Codes durch die entsprechend notwendige Splittung invalid wird.
Und man wird von chinesischen Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne die entsprechende Befolgung schon von Beginn an erwarten.
Sind Sie darauf vorbereitet ?
Oder werden sich ggf. kurzfristig Ihre Prioritäten verschieben müssen ?