Unverpackte Maschinen - LKW - Transport (nicht klimatisiert)

Sehr geehrte Damen und Herren,

nehmen Absender beim Transport unverpackter Maschinen Korossionsschäden billigend in Kauf oder denkt man nur nicht über die Folgen nach?

Gestern erst habe ich einen Beitrag gelesen, wo man stolz ein Foto einer unverpackten CNC Maschine auf einem Tiefbettauflieger mit Planengestell präsentierte (Darf ich leider auf Grund der Bildrechte nicht veröffentlichen). Die Maschine war weder in einer Kiste verpackt, noch mit einer sonstigen Verpackung versehen und m. E. nicht ausreichend gegen Korrosion durch von außen auf die Maschine einwirkende Nässe oder durch Kondensation an und in der Maschine geschützt.

Aus Erfahrung weiß ich, dass sich in Folge von Temperaturschwankungen auf dem Transportweg (Warme Luft auf kalten Metall) Luftfeuchtigkeit auf Metallteilen niederschlägt was bei ungeschützten Metallteilen schnell zu Korrosion führen kann.

Ich darf mit Sicherheit davon ausgehen, dass Käufer von gebrauchten und neuen Maschinen größten Wert darauf legen, dass die Maschinen unverrostet bei Ihnen ankommen, daher verstehe ich nicht, wie man in der heutigen Zeit, wo man als Versender wissen sollte, dass es auf dem Transportweg zu Kondenswasserbeaufschlagung kommen kann und dies meist zu Korrosion führt, auf eine entsprechende Schutzverpackung verzichten kann. Auch verstehe ich den Frachtführer nicht, weder den der den Auftrag angenommen hat, noch den der ihn ausführt, dass er seinen Kunden nicht darauf hinweist. Ich gehe auf Grund des Bildes von einem Wert der Maschine von über 100.000,00 Euro aus, ist es da nicht Wert darüber nachzudenken.

Ferner soweit ich aus dem Bild schließen konnte, war die unverpackte ungeschützte Maschine lediglich mit drei Spanngurten gesichert. Hier möchte ich mich nicht festlegen, aber es könnte sein, dass diese drei Spanngurte in Relation zum Gewicht der Maschine nicht als Ladungssicherung ausreichen.

Auch hier stelle ich immer wieder eine gewisse Abenteuerlust von Versender und Transportunternehmer fest.

Als kleine Anregung würde ich das HGB §§ 411 und 412 sowie das Art. 10 CMR.

Für Fragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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