Urteilsunfähig – das trifft mich sowieso nicht!!
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Urteilsunfähig – das trifft mich sowieso nicht!!


Genauso denken viele Leute. Aber weit gefehlt. In der Schweiz ist ein ansehnlicher Prozentteil der Bevölkerung einmal in seinem Leben von einer Urteilsunfähigkeit betroffen. Diese kann vorübergehend aber auch dauerhaft sein. Eine Urteilsunfähigkeit kann durch einen Unfall (z.B. mit dem Auto oder mit dem Motorrad, beim Ski fahren, bei der Arbeit, usw.) oder durch Krankheit (z.B. Demenz) eintreten. Ein oft unterschätztes Risiko stellen psychische Erkrankungen dar. Dazu muss auch ein Burnout gezählt werden, welches zu einer starken Depression und somit zum Eintritt der Urteilsunfähigkeit führen kann. Wenn Sie nicht wollen, dass in einem solchen Fall die KESB Ihre Interessen vertreten wird, benötigen Sie zwingend einen Vorsorgeauftrag. Dieser untersteht aber strengen formaljuristischen und inhaltlichen Vorgaben. Sind diese nicht erfüllt, wird der Vorsorgeauftrag durch die KESB nicht anerkannt (validiert) und ist somit nichtig. Um dies zu verhindern nehmen Sie am besten mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.  

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