Versicherungs-ABC Buchstabe N
Was ist die Nachdeckung im UVG?
Beim UVG handelt es sich um die obligatorische Unfallversicherung, welche über den Arbeitgeber läuft. Das heisst, solange man mindestens acht Stunden pro Woche angestellt ist, hat man eine Unfallversicherung.
Was passiert allerdings mit der Unfallversicherung, wenn man vorübergehend nicht angestellt ist? Dafür gibt es die Nachdeckung, welche für weitere 30 Tage nach Aufhebung des Arbeitsverhältnisses die Unfallkosten in vollem Umfang deckt.
Abredeversicherung
Die versicherte Person kann die Deckung für Nichtberufsunfälle durch den Abschluss einer Abredeversicherung für bis zu sechs Monate verlängern.
Wie versichert man den Unfall danach?
Sofern man länger nicht mehr angestellt ist (Selbstständigkeit, Pension, Mutterschaft, Sabbatical, ..), ist der sinnvollste Weg, den Unfall in der Krankenkasse einzuschliessen. Dies kostet in der Regel zwischen Fr. 15.- bis 25.- pro Monat, abhängig von Krankenkasse, Alter, Geschlecht und Wohnort.
Quelle: SUVA