Vom CRA zur Cyberresilienz-Verordnung CRV 2024/2847/EU

Vom CRA zur Cyberresilienz-Verordnung CRV 2024/2847/EU

Durch die Veröffentlichung der Cyberresilienz-Verordnung CRV 2024/2847/EU steht nun der Termin für die verpflichtende CE-Kennzeichnung von "Produkt mit digitalen Elementen" fest. Die Umsetzung erfolgt in mehreren Schritten und so startet die Meldepflicht an die ENISA für aktiv ausgenutzte Schwachstelle bereits mit 11. September 2026 bei vollen Sanktionen. Ab dem 11. Dezember 2027 dürfen keine "Produkte mit digitalen Elementen" ohne der entsprechender EU-Konformitätsbewertung nach CRV 2024/2847/EU im europäischen Markt angeboten werden.

Die VERORDNUNG (EU) 2024/2847 kann von den Webseiten der EU auch in Deutsch heruntergeladen werden - > Regulation - 2024/2847 - EN - EUR-Lex

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