WhatsApp & Datenschutz in der Apotheke
"Jetzt über WhatsApp bestellen" - Apotheken, die unbedarft und ohne ausdrückliche Einwilligung WhatsApp einsetzen, um von ihren Kunden Arzneimittelbestellungen entgegen zunehmen, handeln rechtswidrig. Nach Auffassung des Bayerischen Landesamtes für den Datenschutz erfüllen Apotheken dabei nicht ohne weiteres die Anforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen für Daten mit hohem Schutzbedarf. Das Bedürfnis der Apotheken als Verantwortliche ihren Kunden eine weit verbreitete und einfach anwendbare Kommunikationsmöglichkeit zu Verfügung zu stellen, erkennt das Landesamt jedoch an, wenn dies von Kunden ausdrücklich gewünscht und nachgefragt wird.
Aus diesem Grund könne WhatsApp aus der Sicht des Landesamtes beanstandungsfrei eingesetzt werden, wenn der Verantwortliche den Nutzer hinreichend auf die gegenwärtigen Datenschutzbedenken hinweise, eine informierte transparente Einwilligung einhole und dem Kunden parallel ein anderer sicherer Kommunikationsweg ohne Medienbruch angeboten werde, damit sich der Kunde frei für oder gegen eine WhatsApp-Kommunikation entscheiden könne. Weitere Hinweise zur Geltendmachung von Betroffenenrechten können die Erklärung abrunden.
Mit der Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung ab dem 25. Mai wird es auch für Apotheken ernst: Gesundheitsdaten sind als "besondere Kategorie" gem. Art. 9 DSGVO strengen Anforderungen an die Einwilligung und die Zweckbindung ausgesetzt. Neben der Pflicht zur Gewährleistung der Sicherheit der Datenverarbeitung (Art. 32 DSGVO) wird hier künftig das Erfordernis einer Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO) zu beachten sein. Zur Vermeidung von Haftungsfällen nach Art. 82 DSGVO und Bußgeldverfahren ist eine frühzeitige Befassung mit dieser Problematik und eine datenschutzrechtlich zulässige Umsetzung anzuraten.
Mehr dazu: "Bedenken first – WhatsApp second Die digitale Arzneimittelvorbestellung sollte wohlüberlegt sein", erschienen in der Januar-Ausgabe 2018 der Deutschen Apotheker Zeitung (DAZ). Bildquelle: freestocks.org on Unsplash.