Wie funktioniert die neue steuerliche Forschungsförderung?
Forschung ist essentiell für die Zukunftssicherung von Deutschland. Daher unterstützt jetzt die Bundesregierung mit einer steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE).
Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG) vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2763) wurde eine neue steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung in Form einer Forschungszulage eingeführt.
Damit werden insbesondere die Forschungsaktivitäten von steuerpflichtigen KMUs gefördert. Unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation kann die Forschungszulage in Anspruch genommen werden. Mit dem Forschungsvorhaben muss NACH dem 01. Januar 2020 begonnen sein. Dabei sind die eigenbetrieblich durchgeführten FuE-Vorhaben begünstigt, die mindestens einer der Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sind.
Wonach richtet sich die Forschungszulage?
Sie richtet sich nach den förderfähigen Aufwendungen für die begünstigten FuE-Vorhaben. Dazu zählen der Bruttoarbeitslohn für Arbeitnehmer:innen im Forschungsprojekt sowie sowie ein förderfähiger Eigenaufwand. Wird ein FuE-Vorhaben als Auftragsforschung durch einen Dritten durchgeführt, gehören 60 % des hierfür entstandenen Entgeltes zu den förderfähigen Aufwendungen.
Wie wird die steuerliche Forschungszulage beantragt?
Die Beantragung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:
Empfohlen von LinkedIn
I) Beantragung einer Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) für inhaltliche Prüfung
Diese ist als erstes für das FuE-Vorhaben zu beantragen. Dabei können in einem Antrag mehrere Forschungsvorhaben aufgenommen werden. Der BSFZ obliegt die inhaltliche Beurteilung, d.h. ob das Forschungsvorhaben förderfähig ist. In dem Fall erhält das Unternehmen eine Bescheinigung der BSFZ. Zusätzlich erhält auch das jeweils zuständige Finanzamt des Unternehmens eine Bescheinigung. Dieser Grundlagenbescheid ist Voraussetzung für die Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt. Ein guter Vorteil ist, dass die Antragstellung direkt über das Online-Portal der BSFZ erfolgen kann.
II) Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt
Als zweiter Schritt ist die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass alle begünstigten FuE-Vorhaben erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres zu stellen sind, in dem auch die förderfähigen Aufwendungen dafür entstanden sind. Das heißt, dass die Forschungszulagen-Beantragung wirtschaftsjahrbezogen erfolgt. Dabei wird die Zulage nicht nur für ein konkretes FuE-Vorhaben gewährt. Vorsicht! In der Regel gehen die FuE-Vorhaben über mehrere Jahre - hier muss unbedingt für jedes Wirtschaftsjahr ein Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt gestellt werden.
Das Finanzamt prüft die Angaben im Antrag auf Forschungszulage und setzt die Forschungszulage, soweit alle Voraussetzungen vorliegen, in einem Bescheid fest. Nach Festsetzung wird die Zulage nicht sofort ausgezahlt, sondern im Rahmen der nächsten erstmaligen Festsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer vollständig auf die festgesetzte Steuer angerechnet. Ergibt sich nach dieser Anrechnung ein Überschuss, wird dieser als Einkommen- oder als Körperschaftsteuererstattung ausgezahlt. Über das Online-Portal "Mein ELSTER" wird die Zulage beantragt, in dem in dem jeweiligen Formular alle erforderlichen Angaben eingetragen werden. Dem Antrag sind keine weiteren Belege - auch nicht die Bescheinigung der BSFZ - beizufügen.
Weitere Informationen zur Forschungszulage gibt es beim Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie auch die BSFZ bietet dazu Infoveranstaltungen an. Dabei werden online folgende Themen besprochen:
Hier könnt ihr euch kostenfrei bei der BSFZ anmelden und im Link findet ihr auch das Kurz-Video dazu.
Marketing & Sales Manager bei Diehl Defence
3 JahreDas macht Deutschland aus, dass Innovationen aus dem Mittelstand mit der Förderung anerkannt und gesehen werden 👍
Schüler
3 JahreKommt genau zur richtigen Zeit - danke für die Zusammenfassung