Wie geht es weiter mit dem KWK-Gesetz?

Wie geht es weiter mit dem KWK-Gesetz?

Seit Monaten bemühen sich Verbände um eine Novellierung und Verlängerung des KWK-Gesetzes (KWKG). Wie wahrscheinlich ist eine solche KWKG-Verlängerung angesichts des Endes der Regierungskoalition?

 

Der Bruch der Regierungskoalition am 06. November 2024 wird viele Gesetzes-Novellierungen erst einmal in der Schublade verschwinden lassen. Förderungen, die bereits beschlossen wurden, werden von der Regierungskrise in Deutschland größtenteils nicht betroffen sein.

Aber was passiert mit dem KWK-Gesetz?

 

Diskussionen und Vorschläge rund um das KWK-Gesetz

In den vergangenen Monaten gab es zahlreiche Diskussionen rund um das KWK-Gesetz ( siehe auch „Schnelle Novellierung der KWK-Förderung gefordert“). Insbesondere wurde seitens der Verbände verlangt, den Geltungszeitraum des Gesetzes zu verlängern.

Einige Parlamentarier hatten bereits Anfang Oktober 2024 verkündet, dass eine Verlängerung des KWKG bis 2028 kommen wird. Passiert ist inzwischen nichts – außer einem Gegenentwurf seitens der Union.

 

Union legt Gesetzesentwurf zur Verlängerung des KWKG vor

Die Unionsfraktion hat am 05. November einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes“ (20/13615) vorgelegt. Mit der Änderung des KWKG soll die Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2030 verlängert werden (siehe Bericht im News des BHKW-Infozentrums).

 

Welche Auswirkungen hat der Koalitionsbruch?

Das BMWK und die Bundesregierung hatten das KWK-Gesetz in den letzten Monaten definitiv nicht auf der Agenda sehr weit oben stehen. Daher ist es angesichts des Koalitionsbruchs nicht wahrscheinlicher geworden, dass die Verlängerung des KWKG vor einer Neuwahl im Fokus der Bemühungen stehen wird.

Denkbar wäre es aber, dass eine KWKG-Verlängerung Teil eines sogenannten Omnibusgesetz werden könnte. In einem solchen Gesetz werden mehrere Änderungsanliegen in einem Gesetzesentwurf vereint, gemeinsam zur Abstimmung gebracht und als Artikelgesetze verkündet. Ob dies bis zur Neuwahl im Februar 2025 gelingen wird?

Falls dies nicht gelingen sollte, dürfte eine Verlängerung des KWK-Gesetzes erst im Sommer 2025 erfolgen. Ggf. würde dann eine vollständige Novellierung erfolgen, was den zeitlichen Erwartungshorizont noch einmal ein halbes Jahr nach hinten verschieben würde. Bis Anfang/Mitte 2025 wird auch die Entscheidung des EUGH zur Beihilfe-Notwendigkeit des KWK-Gesetzes erwartet.  

 

Tobias Dworschak

#contracting #Wärmelieferung #Recht #Konfliktklärung #Mediation #Transformationsberatung

2 Monate

Mein Optimismus ist ehrlich gesagt eher gedämpft. So wichtig ein weiterer Schritt in Richtung Planbarkeit auch wäre und so einige sich die Parteien jedenfalls im Grundsatz über eine Verlängerung scheinen, habe ich die Befürchtung, dass wir hier auf die neue Regierung warten müssen.

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