Wie vernichten Sie Ihre Datenträger?
Datenschutz ist, gerade für Firmen, ein großes Thema.
Es wird viel Geld in die Datensicherheit investiert, Firewalls installiert und auch Papier wird nach hohen Sicherheitsstandards entsorgt.
Was passiert allerdings mit alten Festplatten, USB-Sticks und CDs?
Vielfach werden darüber nicht viele Gedanken verloren und die Datenträger wandern mit den restlichen Geräten zum Elektroschrott, werden an die Mitarbeiter verschenkt oder an gemeinnützige Organisationen verschenkt. Mit den Geräten wechseln oft hochsensible Daten den Besitzer.
Im Besten Fall werden die Geräte vorher mit Hilfe von Betriebssystemfunktionen oder einfacher Freeware formatiert. Dabei reicht das reine Formatieren von Speichermedien oder das Zerschneiden einer CD lange nicht aus, um Ihre Daten nicht rekonstruierbar zu zerstören. Unvergessen sind die Bilder von zerstörten PCs aus eingestürtzen Gebäuden - vielfach konnten die Daten auf den Festplatten wiederhergestellt werden.
Werden alte Computer oder Druckeinheiten verkauft, gibt man oft alle seine gespeicherten Daten preis! Vielfach wurden in den Medien Fälle präsentiert bei denen auf den Sperichermedien von Kopierern oder PCs, erworben auf diversen Gebrauchtmärkten mit einfachsten Mitteln die hochsensible Daten wiederhergestellt bzw. einfach ausgelesen werden konnten. In den wenigsten Firmen macht man sich Gedanken darüber was mit den Leasingrückläufern passiert wenn diese vom Dienstleister ausgetauscht werden.
In den einschlägigen Datenschutzwerken ist der Schutz der Datenträger eines Unternehmens festgelegt. Die DIN 66399:2012 „Vernichten von Datenträgern“ teilt dem Schutzbedarf eines Unternehmens die Schutzklasse zu und definiert geeignete Vernichtungsverfahren und Partikelgrößen. Das BSI spricht in seinem Grundschutz Maßnahmenempfehlungen zur Vernichtung von Datenträgern in entsprechenden Schutzklassen aus.
Ein geeignetes Verfahren ist z.B. das Schreddern der Festplatten. Hierbei wird die Festplatte in viele kleine Partikel geschreddert - ähnlich dem Verfahren wie es bei einem Papieraktenvernichter der Fall ist. Bei der Auswahl des Schredders sollte eine Schnittgröße von 11,5 x 26mm (<299mm²) erreicht werden um einen hohen Schutzbedarf zu erreichen. Dies entspricht bei Festplatten dem hohen Schutzbedarf H-5; Magnetbänder T3; optische Datenträger (Disketten, CDs und DVDs) Stufe O-3.
Diese Stufen sind vom BSI in der Maßnahme M 2.168 empfohlen.
Ihre Daten sind somit nicht mehr rekonstruierbar!
Ihre Daten sollten immer nur für Sie verfügbar sein – bis zum Schluss!
Telefonnummern, Bankverbindungen, Geschäftsdaten jeglicher Art, Bild-, Ton- oder Filmdateien - egal auf welchem Medium Sie gespeichert haben:
Bevor der Datenträger in „unbekannte Hände“ gelangt, muss dessen Unlesbarkeit gewährleistet sein.
Weitere Informationen : Datenträgervernichtung
Lassen Sie und darüber sprechen - Ihre Daten gehören nur Ihnen und gehen niemanden sonst etwas an!