Wie wird der Verkaufspreis einer Immobilie festgesetzt?
Für die Bestimmung des Verkaufspreises einer Immobilie werden Faktoren wie beispielsweise die Lage, die Grösse und der Ausbaustandard einbezogen. In diesem Zusammenhang auch wichtig ist der Grundbuchauszug, weil darin enthaltenen Rechte oder Pflichten (Lasten) einen mitunter grossen Einfluss auf die Nutzungs- und Ausbaumöglichkeiten einer Liegenschaft haben können.
Bei Liebhaberobjekten wie z.B. Liegenschaften mit Seeanstoss, historischer Bedeutung, uneingeschränktem Blick usw. gilt dies aber wiederum nur bedingt, weil eventuell jemand ein solches Objekt sucht und entsprechend bereit ist, einen nicht mit objektiven Kriterien zu rechtfertigenden Preis zu zahlen.
Wichtig ist aber auch die zeitliche Komponente. Unter Druck lässt sich oftmals nicht der gleich gute Verkaufserlös erzielen wie es ohne zeitliche Beschränkung möglich gewesen wäre. Zudem spielt auch der mögliche Käuferkreis eine Rolle, denn wenn die Verkäuferschaft diesbezügliche Präferenzen oder Vorlieben hat, wie z.B. eine Familie mit Kindern, schränkt dies das Spektrum (teilweise bewusst) ein.
Bei der Bestimmung des Verkaufspreises können unabhängige Immobilienbewertende unterstützen. Vor der Auftragsvergabe ist jedoch ein detailliertes Briefing nötig, wofür der ermittelte Preis gebraucht wird, wie beispielsweise familieninterne Nachfolgelösung, Verkauf am Markt, Vermietung oder Bewertung der eigenen Vermögenssituation für einen Finanzplan. Zielführend kann dabei die Anfrage an Immobilienmakler*innen sein, die sich im entsprechenden Segment und in der Region gut auskennen. Die Bewertung einer Bank liegt oft weit unter dem effektiven Verkehrswert, da diese für die Bestimmung der maximalen Finanzierungshöhe zugezogen wird und dabei auch Überlegungen zum Risikomanagement der jeweiligen Institute in die Festsetzungen des Werts hineinspielen.