Wir treiben den Fortschritt voran
Die PKV fördert seit jeher Innovationen in der medizinischen Versorgung. Durch Innovations- und Qualitätspartnerschaften setzen wir uns für die Verbreitung neuer Behandlungsmethoden, Diagnose- und Therapiemöglichkeiten ein, die Versicherten und Leistungserbringern zugutekommen.
Beste Gesundheit entwickelt sich nicht von selbst. Wettbewerb, medizinischer Fortschritt und Mut, neue Wege zu gehen, bilden die Grundlage für eine hochwertige, moderne Versorgung, wie wir sie in Deutschland erwarten. In unserem dualen System aus Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung nimmt die PKV die Rolle des Innovationsmotors ein: Die Private Krankenversicherung kennt keine aufwendigen, häufig langwierigen Genehmigungsprozesse – was zählt, ist die von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern belegte Sicherheit und Wirksamkeit von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Die Methoden müssen für die Behandlung von Patientinnen und Patienten als medizinisch notwendig anerkannt sein.
Innovationen sind kein Selbstzweck – neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind häufig komfortabler, sicherer und wirtschaftlicher. Und vielfach können sie Schlimmeres verhindern. Zwei Beispiele für Innovations- und Qualitätspartnerschaften zeigen, wie das geht.
„ID NOW“ ermöglicht sichere ambulante Diagnostik von Atemwegsinfektionen binnen Minuten
Mit dem Gesundheitsunternehmen Abbott hat der PKV-Verband eine Innovations- und Qualitätspartnerschaft für die Kostenerstattung eines neuen Diagnostik-Systems für Atemwegserkrankungen vereinbart. Ein Point-of-Care-NAT-Test („ID NOW“) ermöglicht es innerhalb weniger Minuten, Atemwegsinfektionen wie Influenza, RSV, Streptokokken und SARS-CoV-2 sicher nachzuweisen. Wie bei einer PCR-Untersuchung nehmen Ärzte einen Rachenabstrich des Patienten, der dann mit Hilfe eines Kartuschensystems vor Ort analysiert wird. Die sonst üblichen Labortests dauern in der Regel mindestens einen Tag – und sie sind deutlich teurer. Mithilfe dieser patientennahen Sofortdiagnostik gewinnen Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten wertvolle Zeit; sie können unmittelbar mit der angemessenen Therapie beginnen. Fehlmedikationen werden so vermieden.
Durch die Innovationspartnerschaft unterstützt die PKV die Einführung dieser Diagnostik in die ambulante ärztliche Versorgung. Private Krankenversicherer erstatten ihren Versicherten die Kosten der Diagnostik für einen Point-of-Care-NAT-Test in Höhe der mit dem Hersteller getroffenen Vereinbarung – ein Anreiz für Ärztinnen und Ärzte, das System für ihre Praxis anzuschaffen.
Telemedizinische Untersuchung und Behandlung von Hauterkrankungen durch Formel Skin
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Eine weitere Innovations- und Qualitätspartnerschaft der PKV bringt digitale Innovationen unmittelbar zu den Patientinnen und Patienten: Privatversicherte können sich die telemedizinische Behandlung von Hautkrankheiten durch das Unternehmen Formel Skin erstatten lassen. Sie profitieren von einer konstanten ärztlichen Begleitung, die bei der Therapie von chronischen Hauterkrankungen wie Akne und Neurodermitis besonders wichtig ist – und sind dabei unabhängig von Ort und Zeit. Die telemedizinisch tätigen Ärzte erstellen individuelle Rezepturen und senden die Produkte zu den Patientinnen und Patienten nach Hause. Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte anhand der zwischen PKV und Bundesärztekammer abgestimmten Abrechnungsempfehlung zu telemedizinischen Leistungen. Verschreibungspflichtige Arzneien können sich Privatversicherte ebenfalls von ihrem Versicherer erstatten lassen.
Das innovative, erfolgreiche Geschäftsmodell von Formel Skin hat auch bereits Heal Capital, den von der PKV initiierten Wagniskapitalfonds für digitale Gesundheitsinnovationen, überzeugt. Seit Ende 2021 befindet sich das Berliner Start-up im Portfolio. Ein Investment, das dazu beiträgt, die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranzutreiben und die medizinische Versorgung für alle zu verbessern.
Moderne Parodontitis-Therapie
Wie die PKV eine Versorgung ihrer Versicherten nach modernsten medizinischen Maßstäben sichert, zeigt auch die neue Abrechnungsbasis für Leistungen der Parodontologie, die der PKV-Verband gemeinsam mit der Bundeszahnärztekammer und den Vertretern der Beihilfe entwickelt hat. Mit sechs sogenannten Analogabrechnungen auf Basis der Gebührenordnung für Zahnärzte bildet sie die moderne Parodontitis-Behandlung – auf Grundlage der maßgeblichen S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie – vollständig ab und ermöglicht eine leistungsgerechte Vergütung. Privatversicherte erhalten Rechtssicherheit in Bezug auf die Behandlung und die Kostenerstattung. Die gesamte Behandlungsstrecke und deren Abrechnung gehen auf eine Einigung des GOZ-Beratungsforums vom Dezember 2022 zurück.
Jetzt neu: Der PKV-Rechenschaftsbericht 2023
Der Artikel "Wir treiben den Fortschritt voran" ist zuerst im PKV-Rechenschaftsbericht 2023 erschienen. Sie können diesen hier als Smart-PDF lesen oder herunterladen.